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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Straßenreinigungssatzung

Laut Satzung ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, den Bereich der Straße und des Rad- und/oder Gehweges, der an sein Grundstück grenzt, regelmäßig zu reinigen.

Unter Reinigen versteht man das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verschmutzungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem. Hierbei ist auch der Straßenbereich bis zur Mitte der Straße gemeint, soweit dies verkehrsbedingt möglich ist.

Bei normalen Bedingungen sollte dies vor Sonn- und Feiertagen durchgeführt werden.

Aber:

Werden Verunreinigungen bewusst durch andere herbeigeführt, z. B. bei Bauarbeiten wird der Dreck vom Baufeld auf den Straßenkörper gefahren, so gilt das Verursacherprinzip. In diesen Fällen sind die bauausführenden Personen für die Beseitigung der Verschmutzung verantwortlich.

 

 

Es sollte hier eine Verständlichkeit sein, in regelmäßigen Abständen den Straßenkörper zu reinigen, spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses der Bauarbeiten oder am Tagesende.