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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach, OT Mittelkalbach

54. Änderung des Flächennutzungsplanes in Kalbach hier im OT Mittelkalbach

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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB-

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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 14.07.2022 den Beschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplanes im OT Mittelkalbach gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB bekannt gegeben.

Des Weiteren wurde in der Sitzung am 14.07.2022 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Planziel der 54. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung bzw. Erweiterung der Gemischten Bauflächen für den Gemeinbedarf (Sonderbauflächen) im Sinne § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung, am Ortrand des Ortsteils Mittelkalbach, um planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen für die Ausweisung die Erweiterung bestehender Mischgebietsbebauung, hier zum Zweck einer baulichen Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes im Zuge der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan „Heiligenwiese“, OT Mittelkalbach).

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird hier im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Heiligenwiese“ auch die 54. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeleitet (§8 Abs. 3 BauGB).

Der räumliche Geltungsbereich der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mittelkalbach beinhaltet einen Teilbereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Heiligenwiese“ und befindet sich am östlichen Ortsrand von Mittelkalbach an der Straße „Bornhecke“. Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des Flurstückes 26/18, Flur 5 der Gemarkung Mittelkalbach mit einer Größe von 2.645 m³ (0,26 ha). Der Änderungsbereich ist anliegenden Abbildung zu entnehmen.

Die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Im Rahmen der Verfahren ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach einschließlich der Begründung öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 13.05.2024 bis einschließlich 14.06.2024

im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Unterlagen der 54. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach können während der Auslegungsfrist auch über die Internetportale:

Gemeinde Kalbach:

www.gemeinde-kalbach.de

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

https://www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kalbach oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes bzw. der Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.

Hinweis:

Die Bekanntmachung erfolgt am 10.05.2024 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de.

hier: räumlicher Geltungsbereich der 54. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) OT Mittelkalbach, Plan genordet, ohne Maßstab

Kalbach, den 10. Mai 2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
Mark Bagus
Bürgermeister