Wenn Menschen mit Behinderung ins Krankenhausund dafür eine Begleitung benötigen, hatte eine Begleitperson bisher keinen Anspruch auf Krankengeld. Das hat sich ab jetzt geändert.
Zum 1. November 2022 ist eine gesetzliche Regelung zur Assistenz im Krankenhaus in Kraft getreten, die diese Lücke schließt. Einzelheiten hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer neuen Richtlinie - der Krankenhausrichtlinie - geregelt.
Sowohl die Begleitperson als auch die zu begleitende Person müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Begleitpersonen einen Anspruch auf Krankengeld gegenüber ihrer Krankenkasse haben (§44b SGB VI):
So müssen beide Personen gesetzlich krankenversichert sein.
Voraussetzungen für Betroffene:
Ihre körperliche Funktion, geistigen Fähigkeiten oder seelische Gesundheit müssen seit mindestens sechs Monaten von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen. Ihre Teilhabe am Leben muss dadurch beeinträchtigt ist (§ Abs. 1 SGB IX).
Die Begleitperson muss naher Angehöriger des Versicherten sein. Dazu zählen unteranderem Geschwister, Kinder oder Partner sowie Großeltern sowie Schwiegereltern (§ 7 Abs. 3 Pflegezeitgesetz).
Alternativ darf die Begleitperson zum engsten persönlichen Umfeld des Versicherten gehören.
Die Begleitperson darf keine Leistungen der Eingliederungshilfe gegen Geld erbringen.
Der Begleitperson muss durch die Mitaufnahme Verdienstausfall entstehen.
Was ist noch zu beachten?
Die Begleitung muss mindestens acht Stunden (inklusive An- und Abreise) umfassen.
Eine Übernachtung im Krankenhaus ist nicht notwendig
Wer bescheinigt was?
Der Arzt bescheinigt dem Patienten den medizinischen Bedarf für die Mitaufnahme einer Begleitperson -
Dies kann auf dem Vordruck zur Krankenhausbehandlung erfolgen:
Für den Antrag auf Krankengeld bescheinigt das Krankenhaus der Begleitperson, dass ihre Mitaufnahme aus medizinischen Gründen notwendig ist - entweder im Vorfeld oder während der Krankenhausbehandlung.
Begleitpersonen können sich zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber auch ihre Anwesenheitstage im Krankenhaus bestätigen lassen.
Für Fragen stehe ich jedem gerne bereit!
Man nehme für einen jeglichen Tag
3 Esslöffel Frohsinn
3 Dicke Scheiben Fleiß
1 Schuss Mut (möglichst frisch)
4 Löffel Bescheidenheit
1 Pfund Vertrauen zu anderen
399 gr. Ruhe und Entspannung
2 gehäufte Esslöffel Geduld
1 Prise Takt und etwas Überlegung
Dann füge man noch einen Esslöffel Schwung und Kraft hinzu und eine starke Dosis Nachsicht.
Nun übergieße man das Ganze mit aufrichtiger Herzlichkeit und rühre es kräftig um.
Dann dekoriere man alles mit einem kräftigen Sträußchen Aufmerksamkeit und bringt es hübsch mit Heiterkeit auf den
Tisch und verdrängt sämtliche negativen Erinnerungen.
Ein schönes und friedvolles 2023 wünscht allen das Team der Seniorenbeauftragten