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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 2/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Informationen zur Bundestagswahl

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

In Kalbach können die Bürgerinnen und Bürger in 8 Wahllokalen von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ihre Stimmen abgeben. Ihr Wahllokal finden Sie auf der Wahlbenachrichtigung, die bis spätestens 02. Februar 2025 postalisch zugestellt wird. Wer bis zu diesem Termin noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat wird gebeten, sich mit dem Wahlamt: buergerbuero@kalbach.de oder 06655-9654-0 in Verbindung zu setzen.

Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Hierfür muss ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt werden.

Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:

  • online auf der Homepage der Gemeinde Kalbach (nur bis Mi. 19.02.2025 um 12:00 Uhr möglich wegen Postlaufzeiten, danach nur Abholung im Bürgerbüro)
  • schriftlicher Antrag auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung
  • Fax
  • Email
  • persönlich im Bürgerbüro

Sie können den Antrag auch formlos stellen. Bei Ihrem Antrag bitte unbedingt ihren Familiennamen, ihren Vornamen, ihr Geburtsdatum und ihre Anschrift angeben.

Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr beantragt werden. Bei bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist dies noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.

Wichtiger Hinweis: Da die Stimmzettel erst Ende Januar gedruckt und an die Kommunen versendet werden, können die Unterlagen für die Briefwahl erst Anfang Februar zugestellt werden. Die Zeitspanne zwischen der Bereitstellung der Briefwahlunterlagen und dem Wahltag ist daher sehr kurz.

Wahlbrief rechtzeitig zurücksenden

Am Wahlsonntag (also am 23. Februar) muss der Umschlag mit den Unterlagen bis spätestens 18 Uhr bei der auf dem Wahlumschlag angegebenen Adresse sein.

Schicken Sie daher den Wahlbrief so früh wie möglich ab (ab 01.01.2025 gelten bei der Post veränderte Zustellfristen)

https://www.deutschepost.de/de/p/post2025/blogartikel-briefversand-2025.html?tid=DP_stripe_blog

Ganz sicher sind diejenigen, die die Unterlagen persönlich beim Wahlamt abgeben bzw. in den Briefkasten stecken. In allen Fällen müssen die Wahlberechtigten selbst dafür Sorge tragen, dass ihr Wahlbrief pünktlich ankommt - anderenfalls können die Stimmen nicht gezählt werden.

Bevollmächtigte Person

Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss die Berechtigung hierfür durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Die bevollmächtigte Person darf höchstens 4 Wahlberechtigte vertreten und hat dies durch Unterschrift auf dem Wahlscheinantrag zu versichern.

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (02. Februar 2025) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Weitere Details sowie den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche entnehmen Sie bitte der Website:

https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html