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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2023

Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915) hat die Gemeindevertretung am 02.02.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

15.102.281 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

15.192.226 €

mit einem Saldo von

-89.945

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

120.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

110.000 €

mit einem Saldo von

10.000 €

mit einem Fehlbedarf von

-79.945 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

951.978 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.716.100 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

3.751.150 €

mit einem Saldo von

-2.035.050 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

500.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

521.607

mit einem Saldo von

-21.607

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-1.104.679 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von

Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.700.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

332 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v. H.

2. Gewerbesteuer auf

357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie folgende Beträge nicht übersteigen:

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 15.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 30.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes.

Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand. Die Befugnis zur Bewilligung geringfügiger Überschreitungen wird bis zu einer Höhe von 2.000 Euro dem Bürgermeister übertragen.

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Entscheidung in allen Fällen von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen übertragen.

Kalbach, 26.05.2023

Der Gemeindevorstand

gez.

Mark Bagus

Bürgermeister

Die nach §§ 97a Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

LANDRAT

DES LANDKREISES FULDA

als Behörde der Landesverwaltung

24.04.2023

GENEHMIGUNG

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Kredite in Höhe von

500.000,-- Euro

(in Worten: „fünfhunderttausend Euro“)

2.

In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

9.700.000,- Euro

(in Worten: „neun Millionen siebenhunderttausend Euro“)

3.

In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,- Euro

(in Worten: „fünfhunderttausend Euro“)

In Auftrag

S i e g e l

gez.

Huder

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2023 liegt in der Zeit vom

05.06.2023 bis 14.06.2023

in der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Mittelkalbach

Zimmer 106 Abteilungsleitung Kämmerei

Hauptstraße 12 in 36148 Kalbach

während der Dienstzeiten:

Montag bis Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch zusätzlich

13.00 Uhr - 18.00 Uhr

öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Daniel Klee unter 06655/9654-22 oder per E-Mail an kaemmerei@kalbach.de.

Kalbach, den 26.05.2023

Der Gemeindevorstand

gez.

Mark Bagus

Bürgermeister