Denken Sie bei der Urlaubsplanung bitte daran, dass sich auch Ihre Kinder ausweisen können.
Dabei richtet sich das benötigte Dokument nach Ihrem Urlaubsort. Informationen über die benötigten Ausweisdokumente sowie weitere Einreisebedingungen Ihres Urlaubslandes erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de.
Je nach Alter des Kindes sind folgende Dokumente möglich:
Der Beantragung eines Ausweisdokuments müssen die sorgeberechtigten Personen zustimmen. Bei gemeinsamer Sorge somit beide Elternteile oder ein sorgeberechtigter Elternteil mit Einverständnis des anderen sorgeberechtigten Elternteils. Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht nötig.
Die Gemeinde Kalbach bietet über das
Digitale Rathaus ( https://kalbach.rathaus.cloud )
die Möglichkeit mit dem Antrag „Voranmeldung Reisedokumente für Kinder“ die notwendigen Daten bereits vorab zu übermitteln. In diesem Zuge wird auch eine Vollmacht erstellt, die Sie bei Beantragung mitbringen können.
Grundsätzlich müssen bei Beantragung in der Pass- und Personalausweisbehörde die minderjährigen Kinder anwesend sein, da zum Teil Fingerabdrücke sowie eine Unterschrift benötigt werden. Ebenso ist bei Antragstellung ein aktuelles, biometrischen Passbild vorzulegen.
Bitte vereinbaren Sie zur Beantragung von Dokumenten einen Termin unter 06655/9654-0 oder bequem über die Homepage der Gemeinde Kalbach.
Weiter Informationen zu Ausweisdokumenten erhalten Sie im Bürgerbüro.