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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Veröffentlichung von Geburtstagsglückwünschen im örtlichen Mitteilungsblatt

nach Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes

Wie schon in den vergangenen Jahren möchten wir den Mitbürgerinnen und Mitbürgern durch eine Veröffentlichung in den Kalbacher Nachrichten zum Geburtstag gratulieren.

Durch die Einführung des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 entstand eine wesentliche Änderung bei der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen.

Nach §50 Abs. 2 Bundesmeldegesetz dürfen nur noch Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag ( also 75./80./85./90./95. Geburtstag ) und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag veröffentlicht werden.

Vor der Änderung im Jahr 2015 wurden Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag mit jedem darauffolgenden Geburtstag veröffentlicht, dies ist nun leider durch die neue Gesetzeslage nicht mehr möglich. Einigen Jubilaren ist eine Veröffentlichung willkommen, andere möchten aus persönlichen Gründen nicht, dass ihr Geburtstag im Mitteilungsblatt unter der Rubrik „Jubilare“ veröffentlicht wird.

Seit der damaligen Einführung des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2015 veröffentlichen wir also nur noch Jubilare mit den Geburtstagen in den oben genannten 5er –Schritten. Wenn Sie die Veröffentlichung nicht wünschen, bitten wir Sie, Kontakt mit den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros aufzunehmen.