Bekanntgabe der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 11.09.2025 die Aufstellung der oben genannten Bauleitplanungen beschlossen.
Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die vom 30.03.2026 bis 30.04.2026 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst in der Gemarkung Mittelkalbach, Flur 18, die Flurstücke 3/6, 4/6, 4/8, 4/12 und 63/18. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der nachfolgenden Planabbildung ersichtlich.
Planungsziel
Anlass der Planung ist die Anpassung und planungsrechtliche Sicherung eines bestehenden gewerblichen Betriebsstandorts im Ortsteil Mittelkalbach. Die bisherige bauliche Entwicklung weicht teilweise von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans ab. Zudem entsprechen einzelne Festsetzungen – insbesondere zur Erschließungssituation sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche – nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten.
Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und Anpassung des Plangebiets an die bestehende Nutzung unter Berücksichtigung einer geordneten Weiterentwicklung des Gewerbestandorts. Gleichzeitig soll eine angemessene Einbindung in den Landschaftsraum sichergestellt werden.
Die Planung dient der baulichen Konsolidierung sowie der funktionalen und räumlichen Optimierung des bestehenden Betriebsstandorts. Eine zusätzliche Flächenversiegelung gegenüber den bisher zulässigen Festsetzungen wird nicht ermöglicht.
Die Entwürfe der Bauleitplanungen einschließlich Begründung, Umweltberichte, umweltbezogenen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom
15.06.2026 bis einschl. 17.07.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter dem Link
https://www.gemeinde-kalbach.de/gemeinde-und-rathaus/amtliche-bekanntmachungen
eingesehen und heruntergeladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/j-l
Zudem liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an beteiligung@slrwienroeder.de unter Angabe des Betreffs „Gewerbegebiet Mittelkalbach“ zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Für das Bauleitplanverfahren wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:
Innerhalb dieser Unterlagen sind insbesondere folgende umweltbezogenen Informationen enthalten:
Boden und Fläche
Wasser
Natur und Landschaft
Klima und Luft
Mensch und Gesundheit
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden durch die Bebauungsplanänderung keine erheblichen zusätzlichen Umweltauswirkungen vorbereitet. Eine zusätzliche Flächenversiegelung gegenüber den bisher zulässigen Festsetzungen wird nicht ermöglicht. Die Vergrößerung der Pflanzbindungsflächen führt zu einer positiven Flächenbilanz, sodass ein zusätzlicher Kompensationsbedarf nicht entsteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Kalbach, 12.06.2026
Mark Bagus
Bürgermeister