Bekanntgabe der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 die Aufstellung der oben genannten Bauleitplanungen beschlossen.
Da die Bauleitplanung im Regelverfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungsverfahren durchzuführen. An die vom 30.03.2026 bis 30.04.2026 durchgeführte frühzeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich und umfasst in der Gemarkung Niederkalbach, Flur 21, das Flurstück 3. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der nachfolgenden Planabbildung ersichtlich.
Planungsziel
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungen am Wald“ sowie der 57. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines naturnah gestalteten Bestattungshains am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Niederkalbach geschaffen werden.
Vorgesehen ist eine landschaftsbezogene Bestattungsfläche mit nur untergeordneten baulichen Elementen, wasserdurchlässigen Wege- und Stellplatzflächen sowie ergänzenden Gehölzpflanzungen. Innerhalb des Bestattungshains sind ausschließlich Urnenbestattungen in biologisch abbaubaren Urnen vorgesehen. Erdbestattungen sowie Tiefgräber sind nicht Bestandteil der Planung.
Im Rahmen der 57. Änderung des Flächennutzungsplans soll die bisher dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bestattungshain“ dargestellt werden. Im Bebauungsplan wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bestattungshain“ festgesetzt.
Die Entwürfe der Bauleitplanungen einschließlich Begründung, Umweltberichte, umweltbezogenen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom
15.06.2026 bis einschl. 17.07.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter dem Link
https://www.gemeinde-kalbach.de/gemeinde-und-rathaus/amtliche-bekanntmachungen
eingesehen und heruntergeladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen verlinkt:
https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/j-l
Zudem liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt.
Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind aufgefordert, sich zu den Planungen zu äußern.
Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an beteiligung@slrwienroeder.de unter Angabe des Betreffs „Bestattungen am Wald“ zu übersenden.
Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.
Für die Bauleitplanverfahren wurde jeweils eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Umweltberichte sind Bestandteil der Begründungen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:
Innerhalb dieser Unterlagen sind insbesondere folgende umweltbezogenen Informationen enthalten:
Boden und Fläche
Wasser
Arten und Biotope
Klima und Luft
Orts- und Landschaftsbild
Mensch und Gesundheit
Kultur- und Sachgüter
Hinweis zum Datenschutz:
Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Kalbach, 12.06.2026
Mark Bagus
Bürgermeister