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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan „Bestattungen am Wald" Ortsteil Niederkalbach, 57. Änderung des Flächennutzungsplans

57. Änderung des Flächennutzungsplans

Bekanntgabe der Veröffentlichung im Internet und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 die Aufstellung der oben genannten Bauleitplanungen beschlossen.

Da die Bauleitplanung im Regel­verfahren aufgestellt wird, ist ein zweistufiges Beteiligungs­verfahren durchzuführen. An die vom 30.03.2026 bis 30.04.2026 durchgeführte früh­zeitige Beteiligung schließt sich die öffentliche Auslegung an.

Plangebiet

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Flächennutzungsplanänderung ist deckungsgleich und umfasst in der Gemarkung Niederkalbach, Flur 21, das Flurstück 3. Die Lage des Geltungsbereiches ist aus der nachfolgenden Planabbildung ersichtlich.

 

Planungsziel

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Bestattungen am Wald“ sowie der 57. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines naturnah gestalteten Bestattungshains am nordwestlichen Ortsrand des Ortsteils Niederkalbach geschaffen werden.

Vorgesehen ist eine landschaftsbezogene Bestattungsfläche mit nur untergeordneten baulichen Elementen, wasserdurchlässigen Wege- und Stellplatzflächen sowie ergänzenden Gehölzpflanzungen. Innerhalb des Bestattungshains sind ausschließlich Urnenbestattungen in biologisch abbaubaren Urnen vorgesehen. Erdbestattungen sowie Tiefgräber sind nicht Bestandteil der Planung.

Im Rahmen der 57. Änderung des Flächennutzungsplans soll die bisher dargestellte Fläche für die Landwirtschaft künftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Bestattungshain“ dargestellt werden. Im Bebauungsplan wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Bestattungshain“ festgesetzt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwürfe der Bauleitplanungen einschließlich Begründung, Umweltberichte, umwelt­bezo­genen Unterlagen und dem Inhalt dieser Bekanntmachung können in der Zeit vom

15.06.2026 bis einschl. 17.07.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter dem Link

https://www.gemeinde-kalbach.de/gemeinde-und-rathaus/amtliche-bekanntmachungen

eingesehen und herunter­geladen werden. Zeitgleich sind die Unterlagen über das Bauleit­planungs­portal des Landes Hessen verlinkt:

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/j-l

Zudem liegen die Unterlagen zu­sätz­lich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag oder arbeitsfreier Tag fällt.

Während der Zeit der Veröffentlichung und Auslegung können Stellungnahmen abgegeben werden. Auch interessierte Kinder und Jugendliche sind auf­ge­fordert, sich zu den Planungen zu äußern.

Stellungnahmen sind bevorzugt per E-Mail an beteiligung@slrwienroeder.de unter Angabe des Betreffs „Bestattungen am Wald“ zu übersenden.

Darüber hinaus können Stellungnahmen zur Niederschrift im Bauamt der Gemeinde während der allgemeinen Öffnungszeiten oder auf dem Postweg an Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschluss-fassung zu den Bauleitplänen unberücksichtigt bleiben können.

Umweltbelange

Für die Bauleitplanverfahren wurde jeweils eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Umweltberichte sind Bestandteil der Begründungen.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) liegen folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche umweltbezogene Unterlagen und Stellungnahmen vor:

  •  Umweltberichte zur 57. Änderung des Flächennutzungsplans und zum Bebauungsplan
  •  Stellungnahmen des Landkreises Fulda (u. a. Wasserbehörde, Bodenschutz)
  •  Stellungnahme des Regierungspräsidiums Kassel (Regionalplanung sowie Grundwasserschutz/Wasserversorgung, Altlasten und Bodenschutz)
  •  Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Innerhalb dieser Unterlagen sind insbesondere folgende umweltbezogenen Informationen enthalten:

Boden und Fläche

  •  Aussagen zu Bodenfunktionen und Bodenschutz
  •  Informationen zur bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung
  •  Hinweise zu Bodenaufbau, Wasserhaushalt und Erosionsgefährdung

Wasser

  •  Aussagen zum Grundwasserschutz
  •  Hinweise zu angrenzenden Wasserschutzgebieten
  •  Aussagen zur Versickerungsfähigkeit und zum Wasserhaushalt

Arten und Biotope

  •  Aussagen zur bestehenden Biotopausstattung und Nutzung
  •  Hinweise zur naturnahen Entwicklung der Fläche
  •  artenschutzrechtliche Hinweise

Klima und Luft

  •  Aussagen zu lokalklimatischen Funktionen
  •  Bewertung der Auswirkungen auf Klima und Luftaustausch

Orts- und Landschaftsbild

  • Aussagen zur landschaftlichen Einbindung
  •  Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild

Mensch und Gesundheit

  •  Aussagen zur Erholungsfunktion und Aufenthaltsqualität
  •  Hinweise zur landschaftsbezogenen Nutzung

Kultur- und Sachgüter

  •  Hinweise zum Umgang mit möglichen Bodendenkmälern

Hinweis zum Datenschutz:

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen personenbezogenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefon­nummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Daten­schutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegen­­über genutzt.

Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Kalbach, 12.06.2026

Mark Bagus

Bürgermeister