am Mittwoch, dem 08.05.2024
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 08.05.2024 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach, Sitzungszimmer |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 21:00 Uhr |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Müller, Martin (Vorsitzender)
Faust, Gregor (CDU)
Kraus, Florian (CDU) — für Dietmar Alt
Mack, Ramona (CDU) — für Thomas Scheich
Ickler, Ewald (SPD)
Halbleib, Lars (SPD) — für Werner Stey
Lingnau, Uwe (BfK)
Bagus, Mark (Bürgermeister)
Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter)
Rensch, Hugo (Beigeordneter)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Rössel, Arnd (Ortsvorsteher)
Junk, Markus (BfK)
Staubach, Tim (BfK)
Entschuldigt fehlten:
Alt, Dietmar (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Stey, Werner (SPD)
Kottik, Oliver (Schriftführer)
Kohlhepp, Tobias
Vereinsvertreter der Narrenzunft Mittelkalbach
| 1. | Neubau Multifunktionaler Veranstaltungsraum im OT Mittelkalbach | (56/2024) |
| 2. | Bauleitplanung |
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| 2.1 | Bauleitplanung im OT Oberkalbach; Bebauungsplan "Bocksacker" – Abwägungsbeschluss | (51/2024) |
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
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Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.
| 1. | Neubau Multifunktionaler Veranstaltungsraum im OT Mittelkalbach | 56/2024 |
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung wurden weitere Varianten für eine multifunktionale Nutzung des geplanten Neubaus eines funktionalen Veranstaltungsraumes in Mittelkalbach vorgestellt:
Am geplanten Standort im Umfeld des Bürgerhauses Mittelkalbach wäre eine multifunktionale Nutzung des geplanten Gebäudes in eingeschossiger Leichtbauweise in der Form gegeben, dass die Vereine Narrenzunft, Matzeratis sowie die Kirmesgesellschaft die Liegenschaft gemeinsam nutzen. Dies wurde bei einem gemeinsamen Gespräch mit den genannten Vereinen vorab bestätigt.
Geprüft wurde verwaltungsseitig auch die Möglichkeit einer Freigabe der Toiletten für eine zusätzliche öffentliche Nutzung bei diversen Veranstaltungen auf dem Festgelände, wie z.B. der Kirmes. Hierbei ergäben sich u.a. auch Synergieeffekte im Zuge der ebenfalls geplanten Bereitstellung eines Jugendhauses/-raumes im Bereich der Freizeitfläche beim Bürgerhaus. Hierzu müssten bei dem Gebäude zwei separate Zugänge von außen geschaffen werden, die ausschließlich zu den Toiletten führen und keinen weiteren Zugang zu den anderen Räumlichkeiten ermöglichen. Dies bedürfte keiner großen Umplanung und keines neuen Bauantragsverfahrens.
Ein weiterer multifunktionaler Nutzungseffekt ergäbe sich darüber hinaus durch eine Erweiterung des Gebäudes mittels einer vollgeschossigen Aufstockung mit separatem Eingang über eine Außentreppe in das Obergeschoss, das beispielsweise als Jugendraum genutzt werden könnte. Da sich hierbei allerdings Art und der Umfang des geplanten Komplexes erheblich verändern würden, wäre ein neues Bauantragsverfahren als Sonderbau nebst Erstellung eines Brandschutzkonzepts unumgänglich.
Nach wie vor vorstellbar wäre auch die Realisierung des ursprünglich als Anbau an das Bürgerhaus Mittelkalbach geplante Gebäudekomplex im rückwärtigen Bereich der vorhandenen Bühne. Auch bei dieser Variante würden im Bauantragsverfahren die Erfordernisse eines Sonderbaus gelten nebst Überarbeitung des Brandschutzkonzepts für die gesamte Liegenschaft.
Da die Räumlichkeiten vorwiegend von der Narrenzunft Mittelkalbach genutzt würden, soll im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung der NZM über die Vorzugsvariante abgestimmt werden. Nach dem Vorliegen des Abstimmungsergebnisses soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung über die weitere Vorgehensweise beraten werden.
Die Informationen über die einzelnen Varianten und deren multifunktionalen Nutzung werden zur Kenntnis genommen. Nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Narrenzunft Mittelkalbach soll über das Ergebnis und die weitere Vorgehensweise in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden.
Keine Abstimmung
| 2. | Bauleitplanung im OT Oberkalbach;Bebauungsplan "Bocksacker" – Abwägungsbeschluss | 51/2024 |
Der Auswertung des Büros Wienröder Stadt Land Regional, Odilienstraße 8a, 36124 Eichenzell, vom 25.03.2024 zur Behandlung der Stellungnahmen, die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Die öffentliche Auslegung der Planentwürfe gemäß § 3 Abs.2, BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4. Abs.2 BauGB sind durchzuführen.
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Anfragen und Mitteilungen |
Vom Bürgermeister und vom Bauamtsleiter werden Informationen zu den nachstehenden Baumaßnahmen gegeben:
Vorsitzender Martin Müller schließt die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 21:00 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 21.06.2024
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| Für die Richtigkeit: |
| gez. |
| gez. |
| Martin Müller Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |