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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 25/2024
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Voraussetzungen für die Grundsicherung

Die Frage, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, wird zunehmend relevant. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung steht bedürftigen Personen zu, wenn sie entweder das Regelrentenalter erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Eine Faustregel besagt, dass es ratsam ist, eine Prüfung auf Grundsicherungsanspruch durchzuführen, wenn das Gesamteinkommen unter 1.015 € liegt.

Zweck der Grundsicherung

Die Höhe der Grundsicherung wird durch Ihr Einkommen und Vermögen bestimmt. Ebenso wird das Einkommen Ihres Ehepartners in einer ehelichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft berücksichtigt.

Einkommensbestandteile und -ausnahmen

Zum Einkommen zählen Erwerbseinkommen, Renten und Pensionen aus dem In- und Ausland, einschließlich Riesterrente, sofern ausgezahlt. Auch Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern, selbst bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro, Elterngeld über 300 Euro, Miet- und Pachteinnahmen, Kindergeld, Krankengeld sowie Zinseinkünfte.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Bruno Fischer
Seniorenbeauftragter und Soziallotse der
Gemeinde Kalbach