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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 25/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Sonderprogramm Gaststätten 2025

Das Programm fördert Investitionen in ländlichen Gaststätten (bis 49 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme). Förderfähig sind u. a. bauliche Maßnahmen, langlebige Ausstattung ab 800 € netto, Planungs- und Genehmigungskosten, Fahrzeuge mit Dienstleistungsbezug und historische Baumaterialien.

Voraussetzungen:
  • Standort im ländlichen Raum oder Ortsteilen bis 3.000 Einwohner
  • Gewerbeanzeige, Geschäftsplan (3 Jahre), noch nicht begonnene Maßnahme
  • Zweckbindung: 15 Jahre (Bauten), 5 Jahre (Geräte)
Förderung:
  • 45 % Zuschuss, max. 200.000 €
  • Mindestausgaben: 15.000 €
Antragstellung:

Online über www.lawileportal-hessen.de, Infos auf www.wibank.de, Fragen an SoproGastro@wibank.de.