Ausgabe 25/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
Vorheriger Artikel: Illegale Müllablagerung
Nächster Artikel: Ferienspiele 2025
Sonderprogramm Gaststätten 2025
Das Programm fördert Investitionen in ländlichen Gaststätten (bis 49 Beschäftigte, max. 10 Mio. € Umsatz/Bilanzsumme). Förderfähig sind u. a. bauliche Maßnahmen, langlebige Ausstattung ab 800 € netto, Planungs- und Genehmigungskosten, Fahrzeuge mit Dienstleistungsbezug und historische Baumaterialien.
Voraussetzungen:
- Standort im ländlichen Raum oder Ortsteilen bis 3.000 Einwohner
- Gewerbeanzeige, Geschäftsplan (3 Jahre), noch nicht begonnene Maßnahme
- Zweckbindung: 15 Jahre (Bauten), 5 Jahre (Geräte)
Förderung:
- 45 % Zuschuss, max. 200.000 €
- Mindestausgaben: 15.000 €
Antragstellung:
Online über www.lawileportal-hessen.de, Infos auf www.wibank.de, Fragen an SoproGastro@wibank.de.