| - | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB |
| - | Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 14.07.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Hollweg“ im OT Veitsteinbach gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Des Weiteren wurde in der Sitzung am 14.07.2022 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 4/5, 4/7 und Flurstück 4/10 der Flur G in der Gemarkung Veitsteinbach mit einer Größe von rund 5.559 m² (0,56 ha) und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Hollweg“ erfolgt im Regelverfahren. Im Rahmen der Verfahren ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Ziel der Planung ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen bzw. eines Allgemeinen Wohngebietes hier am Ortsrand von Veitsteinbach. Der Geltungsbereich ist durch die angrenzende öffentliche Straße „Hollweg“ verkehrstechnisch erschlossen sowie an das Kanalnetze (Wasser/Abwasser) der Gemeinde angeschlossen.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kalbach wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hollweg“ bereits als gemischte Baufläche ausgewiesen. In einer gemischten Baufläche sind sowohl Nutzungen, die dem Wohnen dienen zulässig sowie auch sonstige Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Somit kann der vorliegende Bebauungsplan,
gemäß § 8 Abs. 2 BauGB, aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf des Bebauungsplans „Hollweg“ einschließlich der zugehörigen Begründung öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 22.06.2026 bis einschließlich 24.07.2026
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr |
| Mo & Fr | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Der Bebauungsplan kann während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH | https://www.kh-planwerk.de/aktuelles |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden oder per Mail an oliver.kottik@kalbach.de und
info@kh-planwerk.de oder info@kh-planwerk.de gesendet werden.
Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, dass eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen:
06655 / 9654-0.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 19.06.2026 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de/gemeinde-und-rathaus/amtlich-Bekanntmachungen.
hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan „Hollweg“ OT Veitsteinbach, Plan genordet, ohne Maßstab
Kalbach, 19.06.2026