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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Oberkalbach

51. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kalbach im OT Oberkalbach

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 23.03.2023 über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 1 BauGB beraten und den vorliegenden Entwurf des 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Oberkalbach gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beschlossen

Der räumliche Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Oberkalbach entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Geisberg“ und befindet sich am nördlichen Ortsrand im Anschluss an den Richard-Jung-Weg. Der Geltungsberiech umfasst das Flurstück 54, Flur 11 der Gemarkung Oberkalbach mit einer Größe von 30.239 m³ (3,02 ha). Der Änderungsbereich ist anliegenden Abbildung zu entnehmen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (formelle Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht

vom 30.06.2025 bis einschließlich 30.07.2025

im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:

Gemeinde Kalbach:

www.gemeinde-kalbach.de

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden oder per Mail an oliver.kottik@kalbach.de und info@kh-planwerk.de gesendet werden.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

1.

Begründung mit Umweltsteckbrief zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans im Oberkalbach sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Am Geisberg“ im OT Oberkalbach mit Beschreibung von:

  • Inhalten und Zielen der Planung,
  • Umweltbelangen und -schutzziele, Berücksichtigung bei der Aufstellung
  • Standortbeschreibung mit vorsorgendem Bodenschutz, Bewertung der Bodenfunktionen sowie des Grundwassers
  • Informationen zu folgenden Themen:

Boden und Fläche; Wasser; Klima und Luft; Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt; Landschaft; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung; Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe; Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes; grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens; Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

2.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB:

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr: Hinweise zum vom Truppenübungsplatz Wildflecken ausgehenden Emissionen
  • BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland: Allgemeine Hinweise zum Bebauungsplan und den damit einhergehenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Maßnahmen zum Artenschutz
  • Hessen Mobil, Straßen- und Verkehrsmanagement: Hinweise zur Beachtung der von den Landesstraße L 3206 und L3207 ausgehenden Emissionen
  • Landkreis Fulda - FD Gefahrenabwehr / Brandschutz: Hinweise zur Löschwasserversorgung und Aufstellflächen der Feuerwehr
  • Landkreis Fulda - FD Wasser und Bodenschutz: Hinweise zur Entwässerung des Gebietes und Abwasserbeseitigung
  • Landkreis Fulda - FD Natur und Landschaft: Hinweise zur Erhaltung von Gehölzbeständen sowie zur aktuellen Nutzung und noch durchzuführenden Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung
  • Landkreis Fulda - FD Landwirtschaft: Hinweis zur Beachtung bei der Auswahl von Ausgleichsmaßnahme - Vermeidung von Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
  • Regierungspräsidium Kassel - Grundwasserschutz, Wasserversorgung: Hinweis, dass sich der Geltungsbereich außerhalb von amtlich festgesetzten Wasserschutz- bzw. Heilquellenschutzgebieten befindet.
  • Regierungspräsidium Kassel - Altlasten, Bodenschutz: es sind weder Altablagerungen oder Altstandorte noch Grundwasserschadensfälle (Gewässerverunreinigungen im Sinne von § 57 des HWG) bekannt; Hinweise zu betrachtenden Bodenfunktionen im Umweltbericht sowie deren Auswirkung auf das Schutzgut Boden und das keine Altlastenverdachtsflächen etc. im Geltungsbereich bekannt sind sowie Verweis auf die Durchführung einer boden-funktionalen Kompensationsbetrachtung im Zuge der Erstellung des Umweltberichtes
  • Regierungspräsidium Kassel - Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz: Hinweis das keine natürliche Gewässer sowie Überschwemmungsgebiete innerhalb des Geltungsbereiches liegen,
  • Regierungspräsidium Kassel - Immissionsschutz: immissionsschutzrechtliche Belange sind nicht betroffen
  • Regierungspräsidium Kassel - Regionalplanung: aus regionalplanerischer Sicht entsteht keine Betroffenheit
  • Regierungspräsidium Kassel - Bergaufsicht: es stehen keine Belange des Bergbaus dem Vorhaben entgegen
  • Regierungspräsidium Kassel - Forsten und Jagd: es stehen keine forstrechtlichen Belange dem Vorhaben entgegen

Die entsprechenden Unterlagen können während der Auslegung eingesehen werden.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde

hier: räumlicher Geltungsbereich 51. Änderung Flächennutzungsplan OT Oberkalbach,

Gemeinde Kalbach genordet, ohne Maßstab

Kalbach,

 — 

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Kalbach

 — 

gez. Mark Bagus

Bürgermeister