Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 23.03.2023 über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 1 BauGB beraten und den vorliegenden Entwurf des 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Oberkalbach gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beschlossen
Der räumliche Geltungsbereich der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Oberkalbach entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Geisberg“ und befindet sich am nördlichen Ortsrand im Anschluss an den Richard-Jung-Weg. Der Geltungsberiech umfasst das Flurstück 54, Flur 11 der Gemarkung Oberkalbach mit einer Größe von 30.239 m³ (3,02 ha). Der Änderungsbereich ist anliegenden Abbildung zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (formelle Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf der 51. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo & Fr | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
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| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
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| Büro KH Planwerk GmbH | www.kh-planwerk.de/aktuelles | |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden oder per Mail an oliver.kottik@kalbach.de und info@kh-planwerk.de gesendet werden.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
| 1. | Begründung mit Umweltsteckbrief zur 51. Änderung des Flächennutzungsplans im Oberkalbach sowie der Umweltbericht zum Bebauungsplan „Am Geisberg“ im OT Oberkalbach mit Beschreibung von: |
Boden und Fläche; Wasser; Klima und Luft; Tier, Pflanzen und biologische Vielfalt; Landschaft; Mensch, Gesundheit und Bevölkerung; Kultur- und sonstige Sachgüter, kulturelles Erbe; Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes; grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens; Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
| 2. | Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 (1) BauGB: |
Die entsprechenden Unterlagen können während der Auslegung eingesehen werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde
hier: räumlicher Geltungsbereich 51. Änderung Flächennutzungsplan OT Oberkalbach,
Gemeinde Kalbach genordet, ohne Maßstab
Kalbach,
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Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
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gez. Mark Bagus
Bürgermeister