Ältere Menschen können unter Umständen die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhalten.
Doch genau was verbirgt sich hinter dieser sozialen Leistung? Wer hat Anspruch auf Grundsicherung und wo kann man diese beantragen?
Ich beantworte hier die wichtigsten Fragen.
Bei Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine soziale Leistung, die der Bund aus Steuermitteln finanziert.
Wer hat Anspruch auf eine Grundsicherung?
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können unter bestimmten Bedingungen Menschen bekommen, die:
Die aktuelle Altersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben. Mindestens volljährig und dauerhaft voll erwerbsmindert sind,
in Deutschland wohnen, ein sehr geringes Einkommen haben oder ein so geringes Vermögen besitzen, dass sie ihren
Lebensunterhalt damit nicht selbst finanzieren können.
Den Antrag auf die Grundsicherung muss man beim zuständigen Sozialamt stellen, bei uns ist dies der Landkreis Fulda.
Für Fragen zur Antragstellung bin ich gerne behilflich, Sie können mich unter folgender Nr.:0171 44 52 968 kontaktieren,
ich helfe Ihnen gerne.
Kaltschale mit Beeren oder Kirschen
2 Liter Wasser
50 g Sago = Hartesbrot
1 kg Beeren oder Kirschen
120 g Zucker
2 Tüten Vanillezucker
1 Vanilleschote
Das Wasser mit Zucker, Vanillezucker,Vanilleschote in einen Kochtopf geben und aufkochen lassen. Wenn die Flüssigkeit anfängt zu kochen, die Temperatur auf die niedrigste Stufe. 20 Minuten köcheln lassen und Rühren.
Erst dann die Früchte zugeben und die Obstsuppe ca.5 Minuten weiter köcheln lassen. Abgekühlt servieren.
Guten Appetit wünscht Bruno Fischer