Hiermit laden wir alle Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Heubach zur diesjährigen Jahreshauptversammlung ein.
Feuerwehrhaus, Heubach
Gemäß § 10 Nr. 1 der Satzung ist die Mitgliederversammlung beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder vertreten ist.
Bei einer Beschlussunfähigkeit ist die Versammlung nach einer Unterbrechung von 30 Minuten stets beschlussfähig.
Um eine rege Teilnahme wird gebeten.
Wir möchten anschließend an die Jahreshauptversammlung (ab ca. 20:30 Uhr) alle Ehrenmitglieder, passive und aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr mit Partner/in zum gemütlichen Beisammensein einladen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Mit kameradschaftlichem Gruß