am Mittwoch, dem 22.06.2022
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 22.06.2022 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach |
| Beginn: | 19:00 |
| Ende: | 21:30 |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Müller, Martin Vorsitzender
Auth, Jürgen (CDU) — vertritt Scheich, Thomas
Faust, Gregor (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Lingnau, Uwe (BfK)
Bagus, Mark (Bürgermeister)
Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter)
Müller, Gerhard (Beigeordneter)
Entschuldigt fehlten:
Alt, Dietmar (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Hartung, Berthold (BfK)
Hohmann, Tamara (CDU)
Mack, Simone (CDU)
Rensch, Hugo (SPD)
Schneider, Matthias (BfK)
Kottik, Oliver (Schriftführer)
Agricola, Markus zu TOP 1
Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist. Der TOP 8 wurde auf TOP 1 vorgezogen.Herr Jürgen Auth (CDU) nimmt ab TOP 2 an der Beratung und Beschlussfassung teil.
1. | Standorte für WLAN Hotspots |
Die im Zuge einer Ortsbegehung erfassten, förderfähigen Standorte in allen Ortsteilen für die Installation von WLAN- Hotspots werden zur Kenntnis genommen. Nach Beratung wird empfohlen, nach folgende 11 gemeindlichen Liegenschaften – vorzugsweise öffentlichen Einrichtungen – mit insg. 19 WLAN Hotspots auszustatten.
Rathaus Mittelkalbach
Bürgerhaus Mittelkalbach
Bürgerhaus Niederkalbach
Altes Dorfgemeinschaftshaus Niederkalbach
Mehrzweckhalle Uttrichshausen
Liegenschaft Mottener Straße 1 Uttrichshausen
Bürgerhaus Oberkalbach
Vereinshaus Oberkalbach
Bürgerhaus Heubach
Bürgerhaus Veitsteinbach
Bürgerhaus Eichenried
2. | Aufstellungsbeschluss für die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach | 87/2022 |
Die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird empfohlen.
einstimmig
3. | AufstellungsbeschlussBebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ im OT Mittelkalbach | 88/2022 |
Die Aufstellung des Bebauungsplans „KiTa Im Weinfeld“ im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird empfohlen.
einstimmig
4. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Hollweg“ im Ortsteil Veitsteinbach | 89/2022 |
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hollweg“ im Ortsteil Veitsteinbach für eigene Wohnbebauung im Verfahren nach § 13 b BauGB, gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird empfohlen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren entstehen werden vom Vorhabensträger übernommen. Eine entsprechende Vereinbarung hierüber ist abzuschließen.
einstimmig
5. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Oberhalb der Mariengrotte“ im Ortsteil Mittelkalbach | 95/2022 |
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberhalb der Mariengrotte“ im Ortsteil Mittelkalbach im vereinfachten Verfahren nach §13b, gemäß den Vorgaben nach § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird empfohlen.
einstimmig
6. | 54. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil MittelkalbachAufstellungsbeschluss Bebauungsplan"Heiligenwiese" | 102/2022 |
Die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird empfohlen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Heiligenwiese“ im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird empfohlen.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Baurechtsschaffung stehen, sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung hierüber ist abzuschließen.
einstimmig
7. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan"Park- und Trailerstellplatz am Schmidtwasser" im Ortsteil Uttrichshausen | 104/2022 |
(1) Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen.
Es wird empfohlen, der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8, 36100 Petersberg, vom 09.06.2022 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, zuzustimmen. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach empfohlen.
(2) Der vorliegende Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Park- und Trailerstellplatz am Schmidtwasser“ in Uttrichshausen (Plan, textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Umweltbericht) wird gebilligt und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.2 BauGB sowie die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB, empfohlen.
Die gesamten Kosten für das Bauleitverfahren, werden vom Vorhabensträger übernommen.
einstimmig
8. | Bebauungsplan "Auf der Eller" im Ortsteil Heubach |
Vom Bauamtsleiter Oliver Kottik wird über das Bauleitverfahren für die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage für eigene Wohnzwecke in der Gemarkung Heubach, Flur 3, Flurstück 49, „Auf der Eller“ berichtet. Ursprünglich sollte eine Ergänzungssatzung gemäß § 34, Abs. 4, BauGB, durchgeführt werden. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde seitens des Regierungspräsidiums Kassel Veto gegen das gewählte Bauleitverfahren eingelegt.
Bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit Vertretern des Regierungspräsidiums Kassel wurde festgelegt, dass das Bauleitverfahren nach § 13b, im Rahmen des vereinfachten Verfahrens ohne Umweltprüfung durchzuführen ist. Bereits im Zuge der formellen Bürgerbeteiligung gemäß § 3, Abs.2, BauGB und der Behörden-/TÖB-Beteiligung gemäß § 4, Abs.2, BauGB, zur Aufstellung der Ergänzungssatzung „Auf der Eller“ im Ortsteil Heubach sind keine grundsätzlichen Bedenken geäußert worden. Nur von wenigen Behörden wurden in den Stellungnahmen Hinweise und Anregungen vorgebracht. Diese Hinweise /Anregungen konnten z.T. bereits im Zuge der mit dem Regierungspräsidium Kassel abgestimmten Durchführung der Verfahrensänderung (Aufstellung B-Plan gemäß § 13b, BauGB) in den nun vorliegenden Bebauungsplan sowie in die Begründung eingearbeitet bzw. berücksichtigt werden. Ein naturschutzfachlicher Ausgleich ist bei einem Verfahren nach § 13b BauGB nicht notwendig. Somit erübrigen sich auch die Hinweise /Anregungen des Landkreises Fulda, Fachdienst Natur und Landespflege.
Im Zuge der aktuell laufenden Wiederholung der Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3, 4 Abs.2, BauGB, werden keine anderen und nachteiligen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie Bürgern erwartet.
Die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange befindet sich zurzeit in der Auslage- bzw. Beteiligungsfrist, die am 08.07.2022 endet.
Die Verzögerung in diesem Verfahren wurde ausschließlich durch die fehlende Abstimmung zwischen dem Kreisbauamt und dem Regierungspräsidium Kassel verursacht.
Es wird empfohlen, vorbehaltlich der bis zum 08. Juli 2022 noch möglichen Stellungnahmen, den Bebauungsplan „Auf der Eller“ im Ortsteil Heubach mit Begründung im Verfahren nach § 13b, BauGB, gemäß § 10, BauGB, sowie die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81, HBO, als Satzung zu beschließen. Der Beschluss des Bebauungsplans ist gemäß §10, Absatz 3, BauGB, ortsüblich bekanntzumachen.
einstimmig
9. | Regelung über die Vergabe von Bauplätzen |
Für die Regelung zur Vergabe von Bauplätzen wurde eine Entwurfsfassung (Rohfassung) vorgelegt und diskutiert. Insbesondere wurden die Kriterien und die Einzelpunktvergabe besprochen.
Der Vorentwurf für die Regelung zur Vergabe von Bauplätzen soll unter Berücksichtigung einiger Ergänzungen nochmals überarbeitet werden. Die verwaltungsseitig auf dieser Basis zu erstellende finale Vergaberichtlinie für Bauplätze soll in der Septembersitzung den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Ja: 4 Nein: 0 Enthaltungen: 2
10. | Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen |
Von Bauamtsleiter Oliver Kottik wird informiert, dass eine Anfrage von einem gewerblichen Betreiber über die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einem ca. 5 ha großen Grundstück in der der Nähe der Autobahn A7 im Ortsteil Uttrichshausen vorliegt. Da es die erste Anfrage in der Gemeinde zu einem solchen Projekt ist, sollten im Vorfeld bestimmte Kriterien, wie z.B. Rückbau im Falle einer Insolvenz des Betreibers, Lage, Einklang mit der Natur, etc. erarbeitet werden. Erst danach soll hierüber entschieden werden.
Es wird beschlossen, dem Interessenten für die Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaik- Anlage mit dem Verweis darauf abzusagen, dass zunächst ein Kriterienkatalog für solche Anlagen erarbeitet werden soll.
11. | Anfragen und Mitteilungen |
Eine Frage aus den Reihen der Ausschussmitglieder zu dem Projekt „Eichenwiesen“ wurde vom Bürgermeister beantwortet.
Vorsitzender Martin Müller schließt die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 21:30 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 15.07.2022
| Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft | Für die Richtigkeit | |
| gez. | -Dienstsiegel- | gez. |
| Martin Müller |
| Mark Bagus Bürgermeister |