Wiederholt wurde festgestellt, dass beim Räumen der Gehwege durch Anwohner der Schnee auf die Straße geworfen wird.
Sicherlich ist der Gehweg freizuhalten und das Ärgerniss, dass der Schnee durch vorbeifahrende Räumfahrzeuge teilweise auf den Gehweg zurückgeschoben wird, ist auch verständlich, trotzdem weisen wir darauf hin, dass beim Räumen der Gehwege und Einfahrten nicht der Schnee auf die Straße verteilt werden darf. Es gibt sicherlich genügend Freiflächen auf und an dem eigenen Grundstück, wo der Schnee aufgehäuft werden kann, ohne den Straßenverkehr und den Fußgängerverkehr zu gefährden.