am Donnerstag, dem 14.07.2022
Gemäß § 61 HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 14.07.2022 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Bürgerhaus Mittelkalbach |
| Beginn: | 19:30 |
| Ende: | 20:45 |
Mitglieder der Gemeindevertretung
Gesetzliche Mitgliederzahl: 31
Müller, Gerhard Vorsitzender
Ickler, Ewald (SPD)
Staubach, Tim (BfK)
Leinweber, Christian (CDU)
Faust, Gregor (CDU)
Kraus, Florian (CDU)
Mack, Ramona (CDU)
Möller, Boris (CDU)
Röhrig, Frank (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Strott, Jonathan (CDU)
Werner, Emanuel (CDU)
Blum, Louis (SPD)
Föller, Daniel (SPD)
Halbleib, Lars (SPD)
Ickler, Torsten (SPD)
Manns, Peter (SPD)
Prock, Michael (SPD)
Quitt, Holger (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Geiling, Julian (BfK)
Lingnau, Uwe (BfK)
Lotz, Lara (BfK)
Müller, Beatrix (BfK)
Müller, Martin (BfK)
Röbig, Volker (BfK)
Entschuldigt fehlten:
Möller, Wolfgang (CDU)
Alt, Dietmar (CDU)
Auth, Jürgen (CDU)
Manns, Dietke (SPD)
Rössel, Arnd (BfK)
Bagus, Mark (Bürgermeister)
Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter)
Hartung, Berthold (Beigeordneter)
Hohmann, Tamara (Beigeordnete)
Mack, Simone (Beigeordnete)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Entschuldigt fehlte:
Rensch, Hugo (SPD)
Schleicher, Sandra (Schriftführerin)
Klee, Daniel (Leiter Finanzabteilung)
Kottik, Oliver (Leiter Bauverwaltung)
Sitzungsverlauf
Vorsitzender Gerhard Müller eröffnet die Sitzung der Gemeindevertretung um 19:30 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und die Gemeindevertretung beschlussfähig ist.
In einer Gedenkminute wird dem verstorbenen Kommunalpolitiker Heinrich Kress aus Niederkalbach gedacht.
Vom Vorsitzenden Gerhard Müller wird interfraktionell die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP: „Sanierung eines Teilstückes des „Sparhofer Weges“ im OT Heubach beantragt.
Der Tagesordnungspunkt wird unter TOP 11 behandelt. Die nachfolgenden TOPs verschieben sich entsprechend.
Einstimmig
Öffentliche Sitzung
| 1. | Aufstellungsbeschluss für die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach | 87/2022 |
Die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen.
Einstimmig
| 2. | AufstellungsbeschlussBebauungsplan „KiTa Im Weinfeld“ im OT Mittelkalbach | 88/2022 |
Die Aufstellung des Bebauungsplans „KiTa Im Weinfeld“ im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen,
Einstimmig
| 3. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Hollweg im Ortsteil Veitsteinbach | 89/2022 |
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hollweg“ im Ortsteil Veitsteinbach für eigene Wohnbebauung im Verfahren nach § 13 b BauGB, gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit, gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Bauleitverfahren entstehen werden vom Vorhabensträger übernommen. Eine entsprechende Vereinbarung hierüber ist abzuschließen.
Einstimmig
| 4. | Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Oberhalb der Mariengrotte im Ortsteil Mittelkalbach | 95/2022 |
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Oberhalb der Mariengrotte“ im Ortsteil Mittelkalbach im vereinfachten Verfahren nach §13b, gemäß den Vorgaben nach § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen.
Einstimmig
| 5. | 54. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil MittelkalbachAufstellungsbeschluss Bebauungsplan"Heiligenwiese" | 102/2022 |
Die Aufstellung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen,
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Heiligenwiese“ im Ortsteil Mittelkalbach gemäß § 2 (1) BauGB, sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs.1, BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1, BauGB, wird beschlossen.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Baurechtsschaffung stehen, sind vom Antragsteller zu tragen. Eine entsprechende Vereinbarung hierüber ist abzuschließen.
Einstimmig
| 6. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Park- und Trailerstellplatz am Schmidtwasser" im Ortsteil Uttrichshausen | 104/2022 |
(1) Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen.
Es wird beschlossen, der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8, 36100 Petersberg, vom 09.06.2022 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, zuzustimmen. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.
Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen.
(2) Der vorliegende Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Park- und Trailerstellplatz am Schmidtwasser“ in Uttrichshausen (Plan, textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Umweltbericht) wird gebilligt und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs.2 BauGB sowie die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB, beschlossen.
Die gesamten Kosten für das Bauleitverfahren, werden vom Vorhabensträger übernommen.
Einstimmig
| 7. | Bauleitverfahren "Auf der Eller" im Ortsteil Heubach | 117/2022 |
Beschlussvorlage Punkt a:
Die im Zuge der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen.
Die Gemeindevertretung stimmt der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 12.07.2022 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, zu. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses.
Weiterhin stimmt die Gemeindevertretung der Korrektur nachfolgender redaktioneller Fehler in den Entwurfsunterlagen, welche auch der Abwägung der Stellungnahme des Landkreises Fulda entsprechen, zu:
Diese Korrekturen in der Planzeichnung sowie den textlichen Festsetzungen entsprechen den bereits im Zuge der Durchgeführten Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§§3,4 Abs.2 BauGB) beigefügten Vorhabenpläne und waren somit bereits Bestandteil der Unterlage im Zuge Bürger- und TÖB-Beteiligung. Die Korrekturen haben keine Auswirkungen auf die Eigenheit und Nutzungen im Plangebiet selbst sowie auf die Umgebung.
Beschlussvorlage Punkt b:
Da die gemäß Abwägung vorgenommenen Korrekturen / Ergänzungen der Unterlagen des vorliegenden Bebauungsplans keine Änderung der Eigenart und geplanten Nutzungen / Ausweisungen hervorrufen und zu keiner zusätzliche Beeinträchtigung der in § 1 Abs.6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter führen, kann von einer erneuten Offenlage und Behördenbeteiligung nach §4a Abs.3 abgesehen werden.
Der Bebauungsplan „Auf der Eller“ wird in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs (Stand 12.07.2022) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.
Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft gesetzt
Einstimmig
| 8. | 230. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2021": Kleine GemeindenLandesrechnungshof | 90/2022 |
Der Schlussbericht der 230. Vergleichenden Prüfung „Haushaltsstruktur 2021“; Kleine Gemeinden des Hessischen Landesrechnungshofs wird zur Kenntnis genommen.
| 9. | Unterjähriges Berichtswesen I/2022 | 91/2022 |
Die Aufstellungen und Erläuterungen zum unterjährigen Berichtswesen I/2022 werden zur Kenntnis genommen.
| 10. | Vereinsförderung - Zuschuss zur Anschaffung eines Rasenroboters für den neu angelegten Sportplatz des SV MIttelkalbach | 109/2022 |
Es wird beschlossen, den Antrag des SV Mittelkalbach zu fördern. Laut Förderrichtlinie ist hierfür ein Zuschuss in Höhe von 75% der Anschaffungskosten, höchstens jedoch 10.000 Euro, vorgesehen. Die Mittel werden für den Haushaltsplan 2023 bereitgestellt, eine Beschaffung durch den Sportverein kann vorab erfolgen.
einstimmig
| 11. | Sanierung eines Teilstückes des „Sparhofer Weges“ im OT Heubach |
Ein Ausbau des stark sanierungsbedürftigen Teilstückes des „Sparhofer Weges“ wird einhellig befürwortet.
Im Zuge der Beratungen erläutert Bürgermeister Bagus auf Anfrage der CDU-Fraktion gravierende finanzielle Abweichungen im Bereich der investiven Maßnahmen des Finanzhaushalts sowie des Investitionsprogramms für das laufende Haushaltsjahr 2022. Ein Haushaltsausgleich erscheint auch unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Investitionsbedarfs für diese Baumaßnahme gesichert.
Der vorzeitige Ausbau des stark sanierungsbedürftigen Teilstückes des „Sparhofer Weges“ im OT Heubach wird unter Verzicht auf absehbar nicht zur Verfügung stehende Fördermittel beschlossen.
einstimmig
| 12. | Informationen durch den Gemeindevorstand |
Von Bürgermeister Mark Bagus werden folgende Informationen gegeben:
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| Der Jahresabschluss 2020 wurde mit folgendem Ergebnis aufgestellt: |
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| ordentliches Ergebnis: 233.228,34 Euro |
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| außerordentliches Ergebnis: -71.502,91 Euro |
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| Jahresergebnis: 161.725,43 Euro |
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| Gegenüber dem geplanten Jahresergebnis von 66.700 Euro, entspricht dies einer Ergebnisverbesserung von 95.025,43 Euro. |
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| Die Bilanzsumme beträgt: 56.661.624,61 Euro |
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| Die Finanzrechnung schließt mit: 1.781.868,55 Euro |
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| Der Jahresabschluss 2021 wurde mit folgendem Ergebnis aufgestellt: |
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| ordentliches Ergebnis: 736.557,37 Euro |
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| außerordentliches Ergebnis: 11.020,86 Euro |
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| Jahresergebnis: 747.578,23 Euro |
|
| Gegenüber dem geplanten Jahresergebnis von – 497.239 Euro, entspricht dies einer Ergebnisverbesserung von 1.244.817,23 Euro. |
|
| Die Bilanzsumme beträgt: 56.307.687,16 Euro |
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| Die Finanzrechnung schließt mit: 3.356.195,90 Euro |
| 13. | Anfragen und Mitteilungen |
Die mündlichen Anfragen des Gemeindevertreters Tim Staubach zum Sachstand: Krisenmanagement bzw. Erstellung von Katastrophenschutzplänen, Brandschutzbedarfsplanung (BEP) 2023 sowie Aktions-/Maßnahmenplanung Klimakommune werden von Bürgermeister Bagus beantwortet
Die mündliche Anfrage des Gemeindevertreters Jonathan Strott zum Sachstand der Überprüfung der Ausbauvariante des Lärmschutzes im Zusammenhang mit dem Ersatzneubau der Talbrücke A7 im OT Uttrichshausen wird von Bürgermeister Bagus beantwortet.
| 14. | Verleihung von Ehrenbriefen |
Bürgermeister Mark Bagus überreicht im Nachgang zu den bereits ausgesprochenen Ehrungen im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Gemeinde Kalbach im Mai 2022 den Ehrenbrief des Landes Hessen und ein Präsent an Herrn Gerhard Leinweber aus Eichenried. Herr Leinweber war von 2006 bis 2021 Mitglied des Ortsbeirates Eichenried und übernahm hier zudem die Funktion des stellvertretenden Schriftführers. Der Bürgermeister sprach Herrn Leinweber die Glückwünsche der Gemeinde Kalbach sowie Dank und Anerkennung für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement über insg. 15 Jahre zum Wohle seines Heimatortes Eichenried aus.
Vorsitzender Gerhard Müller schließt die Sitzung der Gemeindevertretung um 20:45 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 29.07.2022
| Vorsitzender der Gemeindevertretung
| Für die Richtigkeit
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| gez. | gez. | |
| Gerhard Müller | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |