Die Betreuung unserer Kindergartenkinder ist eine bedeutende Aufgabe für die Kommune. Deshalb ist es wichtig, dass wir zusammen mit den kirchlichen Trägern in der Gemeinde für 3 Einrichtungen verlässliche Partner gefunden haben, die mit der Gemeinde das Angebot an Kita-Plätzen und die Betreuung mit Fachpersonal sicherstellen. Zusätzlich wird über die Tagespflege von zwei Kalbacher Partnerinnen das Angebot für die Betreuung verbessert.
Die Gemeinde kommt auch für das nächste Kindergartenjahr um eine moderate Anpassung der Elternbeiträge nicht herum. Steigende Personal- und Sachkosten zwingen uns, zumindest einen Teil über die Gebühren auf die Eltern zu verteilen. Auch wenn das Land über Zuschüsse die Elternbeiträge mitfinanziert, verbleibt doch der überwiegende Teil der Betreuungskosten bei der Kommune und muss aus Steuergeldern finanziert werden.
Trotzdem steigen die Gebühren für die Betreuung von 2-jährigen Kindern ab dem 01.08.2023 nur um 10,00 €, was selbst nur anteilig die Lohn- und Sachkostensteigerungen auffängt. Bei den 1-Jährigen haben wir aufgrund der geänderten Betreuungszeiten im Krippenbereich die Kosten für den Ganztagsplatz für das nächste Jahr sogar aufgrund einer Mischkalkulation zum bisherigen Betreuungsmodell geringfügig reduziert.
Ebenso ist für 3 bis 6-jährige Kinder, deren Beiträge vom Land anteilig mitfinanziert werden, nur eine geringe Anpassung (+5,74€) erfolgt. Ein Ganztagesplatz kostet dann 77,00 €, der Halbtagesplatz ist nach wie vor kostenfrei.
Nachfolgend sind die Elternbeiträge für die Betreuung im Kinderland Niederkalbach und Kinderkrippe Wirbelwind in Mittelkalbach abgebildet:
über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Kalbach
Auf Grundlage von § 90 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder und Jugendhilfe – in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2824) und §§31 ff. des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Siebtes ÄndG vom 09.12.2022 (GVBl. S. 759) und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90) und §§ 1 ff. des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG), in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert am 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach in ihrer Sitzung am 20.07.2023 die nachstehende 9. Änderung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten in der Gemeinde Kalbach beschlossen:
Die §§ 2 bis 4 erhalten folgende Fassung:
Betreuungsgebühr
Für die Nutzung der Kindertagesstätten werden nachstehende Betreuungsgebühren je Kind und Monat festgelegt:
Altersgemischte Betreuung von 2-6 Jahren in der Kindertagesstätte Kinderland Niederkalbach
| Betreuungsumfang | ab dem 01.08.2023 | ab dem 01.01.2024 |
| 1.für den Vormittagsbesuch 07:30-12:30 Uhr |
|
|
| ab vollendeten 3. Lebensjahr ab vollendeten 2. Lebensjahr | 146,45 EUR 163,00 EUR | 149,16 EUR 163,00 EUR |
| 2. für den Besuch über Mittag 07:30-15:00 Uhr |
|
|
| ab vollendeten 3. Lebensjahr ab vollendeten 2. Lebensjahr | 206,45 EUR 200,00 EUR | 209,16 EUR 200,00 EUR |
| 3. für den Ganztagsbesuch 07:30-16:30 Uhr |
|
|
| ab vollendeten 3. Lebensjahr ab vollendeten 2. Lebensjahr | 223,45 EUR 220,00 EUR | 226,16 EUR 220,00 EUR |
U3 Betreuung von 1-3 Jahren in der Kinderkrippe Wirbelwind Mittelkalbach
| Betreuungsumfang | ab dem 01.08.2023 | ab dem 01.01.2024 |
| 1. für den Vormittagsbesuch 07:00-12:30 Uhr |
|
|
| ab vollendeten 3. Lebensjahr ab vollendeten 2. Lebensjahr ab vollendeten 1. Lebensjahr | 146,45 EUR 163,00 EUR 215,00 EUR | 149,16 EUR 163,00 EUR 215,00 EUR |
| 2. für den Ganztagsbesuch 07:00-16:00 Uhr |
|
|
| ab vollendeten 3. Lebensjahr ab vollendeten 2. Lebensjahr ab vollendeten 1. Lebensjahr | 223,45 EUR 220,00 EUR 260,00 EUR | 226,16 EUR 220,00 EUR 260,00 EUR |
Verpflegungsentgelt
| (1) | Das Verpflegungsentgelt wird grundsätzlich kostendeckend erhoben. Je Einzelkind und Monat beträgt das Verpflegungsentgelt 75,00 EUR. |
| (2) | Nimmt das Kind länger als an 14 zusammenhängenden Tagen nicht an der Verpflegung teil, kann auf Antrag der Eltern eine Erstattung des Verpflegungsentgeltes ab dem 15. Tag erfolgen. |
| (3) | Für Kinder, die an Einzelwochentagen an der Verpflegung teilnehmen, wird ein vom Gemeindevorstand festzulegendes Verpflegungsentgelt erhoben. Die Höhe dieses Verpflegungsentgeltes wird durch Aushang in der Kindertagesstätte öffentlich bekannt gemacht. |
Ermäßigung der Betreuungsgebühren
| (1) | Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertagesstätte in Kalbach, wird für das zweite Kind ein Nachlass von 25 % der Betreuungsgebühr nach § 2 dieser Satzung und für jedes weitere jüngere Kind der Familie ein Nachlass von 50 % der Betreuungsgebühr nach § 2 dieser Satzung gewährt. |
| (2) | Die Ermäßigung nach Absatz 1 wird auf Antrag ab dem 1. des Monats der Antragstellung gewährt. Die Ermäßigung wird bis zum Ende des Monats gewährt, in dem die Anspruchsvoraussetzungen bestehen. |
| (3) | Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Gebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Gemeinde bis zu dieser Höhe keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, mindestens für eine tägliche Betreuungszeit von sechs Stunden. Die Freistellung tritt zu Beginn des Monats der Vollendung des 3. Lebensjahres in Kraft. |
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzungsänderung tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Kalbach, den 20.07.2023
| Der Gemeindevorstand | -Dienstsiegel- |
| der Gemeinde Kalbach | |
| gez. | |
| Mark Bagus | |
| Bürgermeister | |
Informatorisch:
Unter Anrechnung des Landeszuschusses (§4 Abs. 3 der Gebührensatzung) ergeben sich für die Ü3 Betreuung (ab Vollendung des 3. Lebensjahres) nachstehende Elternbeiträge:
| ab dem 01.08.2023 | ab dem 01.01.2024 |
| 1.für den Vormittagsbesuch 07:30-12:30 Uhr | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| 2. für den Besuch über Mittag 07:30-15:00 Uhr | 60,00 EUR | 60,00 EUR |
| 3. für den Ganztagsbesuch 07:30-16:30 Uhr | 77,00 EUR | 77,00 EUR |