Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 03.07.2025 über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs 1 BauGB beraten und den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Heiligenwiese“ im Ortsteil Mittelkalbach gebilligt. Weiterhin wurde die Durchführung der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Heiligenwiese“ im Ortsteil Mittelkalbach befindet sich am nordöstlichen Ortsrand im Anschluss an die Straße „Bornhecke“. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 26/18 teilweise, Flur 5 der Gemarkung Mittelkalbach mit einer Größe von rund 4.650 m² (0,46 ha) und ist der anliegenden Abbildung zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (formelle Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Heiligenwiese“ einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht zu jedermanns Einsicht
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird werden während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo & Fr | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Der Planentwurf sowie alle wichtigen Informationen und Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
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| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
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| Büro KH Planwerk GmbH | www.kh-planwerk.de/aktuelles | |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden oder per Mail an oliver.kottik@kalbach.de und info@kh-planwerk.de gesendet werden.
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:
Die entsprechenden Unterlagen können während der Auslegung eingesehen werden.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan „Heiligenwiese“, OT Mittelkalbach, Gemeinde Kalbach genordet, ohne Maßstab
Kalbach, 25. Juli 2025
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
gez. Mark Bagus
Bürgermeister