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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 31/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Satzungsbeschluss B-Plan Auf der Eller OT Heubach

Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §13b BauGB

Inkrafttreten des Bebauungsplans „Auf der Eller“ im OT Heubach

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in der Sitzung am 14.07.2022 den Bebauungsplan nach §13b BauGB „Auf der Eller“ im OT Heubach gemäß § 10 Abs.1 BauGB in Verbindung mit 13b BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück 49, Flur 3 der Gemarkung Heubach und ist aus dem abgedruckten Lageplan zu ersehen.

hier: räumlicher Geltungsbereich, Plan genordet, ohne Maßstab

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Auf der Eller“ im OT Heubach in der Fassung vom 12.07.2022 in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan „Auf der Eller“ und die Begründung bei der Gemeinde Kalbach im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Freitag 8:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 13:00 - 18:30 Uhr sowie Montag und Freitag 13:00 bis 16:00 Uhr) einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften wird auf § 215 BauGB hingewiesen. Danach werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Kalbach unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a beachtlich sind.

Hinweise:

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Auf der Eller“ OT Heubach wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchgeführt. Die Bestimmungen des § 13a BauGB wurden entsprechend angewendet. Auf eine Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB), einem Umweltbericht (§ 2a BauGB), von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB) sowie von der zusammenfassenden Erklärung (§ 10a Abs. 1 BauGB) wurde daher abgesehen.

Kalbach, den 05. August 2022

Mark Bagus
Bürgermeister