Ausgabe 31/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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So sperren Sie die Online-Ausweisfunktion
Es gibt verschiedene Gründe, aus denen eine Sperrung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises sinnvoll ist. Einen Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises sollten Sie bei der Polizei anzeigen oder im Bürgerbüro der Gemeinde Kalbach melden. Die Behörde veranlasst in diesem Fall automatisch die Sperrung der Funktion.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Sollten Sie den Online-Ausweis aus anderen Gründen sperren lassen wollen, können Sie die Sperrung auch telefonisch bei der Sperrhotline vornehmen lassen.
Telefonische Sperrhotline
- Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz und aus dem EU-Ausland gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.
- Aus dem Nicht-EU-Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen finden Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR-NOTRUF 116 116 e. V.
- Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief bzw. bei Abholung Ihres Ausweises mitgeteilt wurde.
- Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.
- Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann diese Funktion nicht verwendet werden.
Für Fragen steht Ihnen das Bürgerbüro unter 06655/96540 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Online-Ausweis finden Sie auf der Seite: www.personalausweisportal.de