Am Friedhof Mittelkalbach ist ein grünes Fahrrad über einen längeren Zeitraum abgestellt und nicht bewegt worden.
Daher wurde es dem Fundbüro der Gemeinde Kalbach übergeben.
Die Fundsache kann im Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
(§ 973 BGB bestimmt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten).