Die Briefwahlunterlagen können ab dem 03. August 2026 wie folgt beantragt werden:
Der Online-Briefwahlantrag steht Ihnen in der Zeit vom 03.08.2026 bis zum 09.09.2026 um 12:00 Uhr zur Verfügung. Scannen Sie hierzu einfach den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung oder folgen Sie dem Link auf unserer Homepage.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten im Zeitraum vom 10.08.-21.08.2026 zugesandt wird, ist der Briefwahlantrag aufgedruckt. Sie können diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben persönlich oder per E-Mail, Fax, postalisch an das Wahlamt senden.
Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per E-Mail beantragen. Bitte beachten Sie, dass hierzu je Person eine separate E-Mail an buergerbuero@kalbach.de erforderlich ist.
Die nachfolgenden Daten sind unbedingt anzugeben:
Wenn Ihre Briefwahlunterlagen durch eine andere Person, z. B. durch einen Familienangehörigen abgeholt werden sollen, müssen Sie diese zur Entgegennahme bevollmächtigen. Tragen Sie hierzu die bevollmächtigte Person auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ein. Die bevollmächtigte Person muss im Wahlamt den eigenen Ausweis/Pass und den Briefwahlantrag vorlegen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen ist für maximal 4 Personen möglich.
Die Antragsfrist für die Briefwahl, also der Eingang Ihres Antrags oder die persönliche Beantragung beim Wahlamt endet am Freitag, dem 11. September um 13:00 Uhr.
Bei einer plötzlichen Erkrankung kann der Antrag allerdings noch kurzfristig bis zum Wahltag 15:00 Uhr gestellt werden. Das Wahlamt im Rathaus der Gemeinde Kalbach hat dafür wie folgt geöffnet:
Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen eine Woche nach Antragstellung noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Wahlamt. Auf die Postlaufzeiten hat das Wahlamt keinen Einfluss.
Die Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Unterlagen können bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Gemeinde Kalbach
Wahlamt