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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 32/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Fälligkeit von Steuern und Abgaben für das 3. Quartal 2022

Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass zum 15.08.2022

  1. Grundbesitzabgaben
  2. Gewerbesteuervorauszahlungen
  3. Hundesteuer

für das 3. Quartal 2022 fällig sind.

Bei allen Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Abbuchung von ihrem Bankkonto.

Alle weiteren Steuerzahler werden darum gebeten, die zu zahlenden Abgaben rechtzeitig zur Fälligkeit auf ein Konto der Gemeindekasse einzuzahlen oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Formular hierzu kann auf unserer Homepage www.gemeinde-kalbach.de unter der Rubrik Bürgerservice/Formulare heruntergeladen werden.