Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass zum 15.08.2022
für das 3. Quartal 2022 fällig sind.
Bei allen Steuerpflichtigen, die am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, erfolgt die Abbuchung von ihrem Bankkonto.
Alle weiteren Steuerzahler werden darum gebeten, die zu zahlenden Abgaben rechtzeitig zur Fälligkeit auf ein Konto der Gemeindekasse einzuzahlen oder ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Das Formular hierzu kann auf unserer Homepage www.gemeinde-kalbach.de unter der Rubrik Bürgerservice/Formulare heruntergeladen werden.