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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 33/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Öffentliche Steuermahnung

Am 15.08.2022 waren nachstehende Steuern und Abgaben fällig:

1.

Grundbesitzabgaben für das 3. Quartal 2022

2.

Gewerbesteuervorauszahlungen für das 3. Quartal 2022

3.

Hundesteuer für das 3. Quartal 2022

Ein Teil der Steuerzahler hat diese Rate per 15.08.2022 noch nicht bezahlt. Alle Pflichtigen werden deshalb aufgefordert, die bis heute fälligen Steuern und Abgaben an die Gemeindekasse Kalbach zu überweisen.

Die Gemeindekasse ist verpflichtet, nicht gezahlte Beträge kostenpflichtig einzuziehen. Die dadurch entstehenden Gebühren sind von den Steuerpflichtigen zu tragen.

Gemeindekasse Kalbach