am Mittwoch, dem 19.07.2023
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 19.07.2023 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Bürgerhaus Mittelkalbach, Clubraum |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 21:42 Uhr |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Müller, Martin Vorsitzender
Alt, Dietmar (CDU)
Möller, Boris (CDU) — vertritt Herr Gregor Faust
Scheich, Thomas (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Lingnau, Uwe (BfK)
Bagus, Mark (Bürgermeister)
Hackenberg, Markus (1. Beigeordneter)
Rensch, Hugo (Beigeordneter)
Müller, Gerhard (SPD)
Entschuldigt fehlten:
Faust, Gregor (CDU)
Hartung, Berthold (Beigeordneter)
Hohmann, Tamara (Beigeordnete)
Mack, Simone (Beigeordnete)
Schneider, Matthias (Beigeordneter)
Kottik, Oliver (Schriftführer)
Gäste:
Herr Kutzke und Herr Käs (DEGES)
Herr Hahn (Regio Consult, Marburg)
Röbig, Volker (Ortsvorsteher von Uttrichshausen)
| 1. | Informationen über den Ersatzneubau der BAB A 7 Talbrücke Uttrichshausen |
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| 2. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Östlich des Hinterkirchweges" im OT Oberkalbach |
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| 3. | Bebauungsplan "Bornhecke" im OT Mittelkalbach |
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| 4. | Bebauungsplan "KiTa Im Weinfeld" im OT Mittelkalbach und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach |
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| 5. | Anfragen und Mitteilungen |
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Vorsitzender Martin Müller eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.
Aus organisatorischen Gründen wird der ursprüngliche TOP 1 „Informationen über den Ersatzneubau der BAB 7 Talbrücke Uttrichshausen“ unter TOP 4 behandelt. Demensprechend ändert sich die Reihenfolge bei den ursprünglichen TOP 2 bis 4 entsprechend.
| 1. | 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39 "Östlich des Hinterkirchweges" im OT Oberkalbach |
| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
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| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 21.04.2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
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| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. |
| (2) | Die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 39 „Östlich des Hinterkirchweges“ im OT Oberkalbach wird in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs (Stand 04.2023) gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. |
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| Der Bebauungsplan wird gemäß § 10 (3) BauGB nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft gesetzt. |
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 2. | Bebauungsplan "Bornhecke" im OT Mittelkalbach |
| a) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3, Abs. 2, BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs.2, BauGB, vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
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| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 13.06.2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
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| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. |
| b) | Der Bebauungsplan „Bornhecke“ im OT Mittelkalbach wird in der Fassung des vorliegenden Planentwurfs (Stand 06.2023) gemäß § 10, Abs. 1, BauGB, als Satzung beschlossen und die Begründung sowie der Umweltbericht hierzu gebilligt. |
| c) | Nach erfolgter ortsüblicher Bekanntmachung gemäß §10, Abs. 3, BauGB, tritt der Bebauungsplan „Bornhecke“ in Kraft. |
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 3. | Bebauungsplan "KiTa Im Weinfeld" im OT Mittelkalbach und 53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach |
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| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken zum Bebauungsplan „KiTa Im Weinfeld (Vorentwurf) sowie der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. |
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| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 12.06.2023 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. |
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| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. |
| (2) | Der Entwurf des Bebauungsplanes „KiTa Im Weinfeld“ sowie der Entwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans wird entsprechend der Abwägung der Stellungnahmen angepasst. Entsprechende Gutachten (Umweltbericht) werden erstellt, die Ergebnisse in den Entwurf des Bebauungsplans integriert. Im Anschluss sind die formelle Bürgerbeteiligung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3,4 Abs.2 BauGB durchzuführen. |
7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
| 4. | Informationen über den Ersatzneubau der BAB A 7 Talbrücke Uttrichshausen |
Von Herrn Kutzke, Projektleiter der DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH), wird ausführlich über den Sachstand und über die geplante weitere Vorgehensweise des Ersatzneubaus der BAB A7 Talbrücke Uttrichshausen informiert und spezielle Sachfragen zum Thema beantwortet bzw. weiteren Klärung aufgenommen.
Im September 2023 soll zum geplanten Bauvorhaben eine Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit in Uttrichshausen anberaumt werden.
Die Informationen werden zur Kenntnis genommen.
| 5. | Anfragen und Mitteilungen |
Keine
Vorsitzender Martin Müller schließt die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 21:42 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 18.08.2023
| Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft |
| Für die Richtigkeit
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| gez. |
| gez. |
| Martin Müller | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeis |