Das Hessische Forstministerium hat die erste von zwei Alarmstufen (Alarmstufe A) für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der aktuellen Wetterlage macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich.
Die lokal aufgetretenen Niederschläge haben zu keiner anhaltenden Entspannung der Waldbrandgefahr in Hessen geführt. Nach aktuellen Daten des Deutschen Wetterdienstes besteht in weiten Teilen Hessens hohe Waldbrandgefahr. Ergiebige, landesweite Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht. Die Gefahrenlage bleibt angesichts der Trockenheit in Verbindung mit sommerlichen Temperaturen angespannt.
Insbesondere die Bodenvegetation, aber auch unverwertbares Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume sind inzwischen stark ausgetrocknet und können somit leicht entzündbares Material darstellen.
Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden.
In besonders gefährdeten Waldgebieten und Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillplätzen kommen. Im Einzelfall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Das Forstministerium bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit.
Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch achtlos aus dem Fahrzeugfenster geworfenen Zigarettenkippen entlang von Straßen aus. Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden und sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr Notruf 112 zu informieren.