Amtliche Bekanntmachung nach § 965 BGB
Auf der Hauptstraße in Mittelkalbach wurde ein Armband mit Sensor gefunden.
Der Fundgegenstand kann von dem Besitzer bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.
(§ 973 BGB bestimmt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten).