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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 34/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Landtags- und Landratswahl am 08. Oktober 2023

Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag und die Direktwahl der Landrätin oder des Landrates für den Landkreis Fulda statt. Eine mögliche Stichwahl ist am 05. November 2023.

WAHLSYSTEM

Der hessische Landtag wird nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter: https://wahlen.hessen.de/landtagswahlen/wahlsystem-und-rechtsgrundlagen

Bei der Wahl der Landrätin oder des Landrates handelt es sich um eine Direktwahl, d.h. jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/direktwahlen

WAHLBERECHTIGUNG

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind:

  • alle Deutschen,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz im Land Hessen haben.

Wahlberechtigt für die Landratswahl sind:

  • alle Deutschen und EU-Bürger,
  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Fulda haben.

Rechtzeitig vor der Wahl werden alle Wahlberechtigten mittels Wahlbenachrichtigung über ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis informiert. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen bis zum 17.09.2023 postalisch zugestellt.

Am Wahltag sind die Wahllokale von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet. Ihr zugeordnetes Wahllokal finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Briefwahl

Alle Wahlberechtigten, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt wird.

Ab dem 28.08.2023 kann die Stimmabgabe per Briefwahl erfolgen. Im Bürgerbüro - Wahlamt können Sie ab diesem Termin vor Ort wählen.

Wenn Sie wahlberechtigt sind, können Sie wie folgt Briefwahl beantragen:

Bei einem formlosen Antrag per Fax oder Email ist darauf zu achten, dass beim Antrag der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) angegeben sind.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Von einer bevollmächtigen Person können maximal 4 Wahlberechtigte vertreten werden.

Sie sollten den Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen. Den Erhalt der Wahlbenachrichtigung müssen Sie hierzu nicht abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag, 06.10.2023, 13:00 Uhr beantragt werden; Postversand bis Mittwoch 04.10.2023, danach Abholung im Rathaus. Bei bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist die Briefwahl noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Wahlbriefe unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 08.10.2023, bis 18:00 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wähler tragen das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher zeitnah nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt werden.

Die Deutsche Post AG transportiert die Wahlbriefe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros im Rahmen der Sprechzeiten zur Verfügung.