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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 36/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach

Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach §4 Abs. 1 BauGB für die nachfolgend aufgeführte Bauleitplanung:

Aufstellung der 56. Änderung des Flächennutzungsplans

Aufstellung des Bebauungsplans „Kelterei“ im OT Uttrichshausen

Die Gemeindevertretung hat am 03.07.2025 die Aufstellung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange der oben genannten Bauleitplanung beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht. Die Bauleitplanungen werden im Parallelverfahren durchgeführt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Gemarkung Uttrichshausen, Flur 4, das Flurstück 45 mit ca. 1,08 ha Fläche und ist aus folgender Abbildung ersichtlich:

Für die Änderung des Flächennutzungsplans werden u.a. zur Anpassung an die Aktualisierung des dortigen Landschaftsschutzgebietes neben dem Bebauungsplangebiet weitere Flächen einbezogen - s. folgende Abbildubg:

Die Bauleitplanung kann im Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom

08.09.2025 bis einschließlich 08.10.2025

auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de eingesehen und heruntergeladen werden. Für Bürger7innen, die nicht über elektronische Möglichkeiten verfügen, liegen die Unterlagen zusätzlich in Papierform in der Gemeindeverwaltung Kalbach während der nachfolgend genannten Dienststunden öffentlich aus, sofern nicht ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag betroffen ist. Bei Bedarf ist mit Terminvereinbarung eine Einsichtnahme auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Dienststunden:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Beteiligungsfrist hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die anstehende Planung, insbesondere ihre Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu informieren, die Planung mit dem zuständigen Mitarbeiter zu erörtern und sich dazu mündlich oder schriftlich zu äußern; wünscht ein Bürger die Protokollierung seiner Äußerung, so kann dies geschehen.

Im betreffenden Zeitraum können von jedermann Stellungnahmen auch per E-Mail bei der Gemeinde Kalbach unter oliver.kottik@kalbach.de vorgebracht werden.

Die ausgelegten Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z.B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc. zustimmen. Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht ihnen gegenüber genutzt.

Kalbach, den 05.09.2025

Mark Bagus
Bürgermeister