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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungsverbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2026

Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungs-verbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), in Verbindung mit §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Verbandsversammlung am 25.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

765.200 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

765.200 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Saldo von

0 EUR

mit einem Überschuss von

0 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

89.600 EUR

und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

21.000 EUR

mit einem Saldo von

-21.000 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

50.000 EUR

mit einem Saldo von

-50.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von

18.600 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden keine veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 € festgesetzt.

§ 5

Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

Flieden, den 25.02.2026

Feldwege- und Grabenunterhaltungsverband
für das Kreisgebiet Fulda – West
gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher
EINSICHTNAHME

Der Haushaltsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme

von Montag, den 28. September 2026 bis Mittwoch, den 07. Oktober 2026

in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof

zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.

während der Sprechzeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

von 8:00 – 12:00 Uhr

Montag, Dienstag, Donnerstag

von 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch

von 15:00 – 18:00 Uhr

 

Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter info@fgu-fd-west.de.

gez. Tobias Schmidt, Verbandsvorsteher