Die nachstehende Haushaltssatzung des Feldwege- und Grabenunterhaltungs-verbandes für das Kreisgebiet Fulda-West für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Aufgrund des § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I S. 307), in der derzeit gültigen Fassung vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 83, 88), in Verbindung mit §§ 92 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) hat die Verbandsversammlung am 25.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird | |
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 765.200 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 765.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
| mit einem Saldo von | 0 EUR |
| mit einem Überschuss von | 0 EUR |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 89.600 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 21.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -21.000 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 50.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -50.000 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | 18.600 EUR |
festgesetzt.
Kredite werden keine veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 50.000 € festgesetzt.
Es gilt der von der Verbandsversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Flieden, den 25.02.2026
Der Haushaltsplan 2026 liegt zur Einsichtnahme
von Montag, den 28. September 2026 bis Mittwoch, den 07. Oktober 2026
in der Außenstelle der Gemeinde Neuhof, Beethovenstraße 12, 36119 Neuhof
zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus.
| während der Sprechzeiten: | |
| Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | von 8:00 – 12:00 Uhr |
| Montag, Dienstag, Donnerstag | von 14:00 – 16:00 Uhr |
| Mittwoch | von 15:00 – 18:00 Uhr |
Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung unter Tel. 06655-970-442 oder per E-Mail unter info@fgu-fd-west.de.