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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 38/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet - Kirschenäcker“ im OT Uttrichhausen

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet - Kirschenäcker“ im OT Uttrichshausen einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und als Begründung zugestimmt.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4ß „Gewerbegebiet - Kirschenäcker“ im Ortsteil Uttrichshausen in Kraft.

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und wie diese im Bebauungsplan berücksichtigt wurden bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12 in 36148 Kalbach einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist möglich während der allgemeinen Dienststunden:

Mo - Fr

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mo & Do

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Mi

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.

Der in Kraft getretene Bebauungsplan - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 40 „Gewerbegebiet-Kirschenäcker“ im Ortsteil Uttrichshausen, wird ab sofort gemäß § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend auf der Internetseite der Gemeindekalbach (www.gemeinde-kalbach.de) eingestellt sowie auch über das Internetportal des Landes Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) zugänglich gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40

„Gewerbegebiet - Kirschenäcker“ umfasst die Flurstücke 21/1 teilw., 14 teilw., 16/1 teilw., 17, 17/1, 21/2, 19/1, 18, 16/7, 16/8, 19/9 teilw. 22 teilw., der Flur 4, Gemarkung Uttrichshausen mit einer Fläche von rd. 127.090 m² (2,7 ha) und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

hier: Lage B-Plan Nr. 40 „Gewerbegebiet - Kirschenäcker“ OT Uttrichshausen mit Kennzeichnung der 1. Änderung des B-Planes Nr. 40, genordet ohne Maßstab

 

 

Hinweise:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

1.

eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

2.

eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und

3.

nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.

nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde Kalbach gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Kalbach, den 18.09.2026

Der Gemeindevorstand

gez. Mark Bagus

der Gemeinde Kalbach

Bürgermeister