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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 39/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Landtags- und Landratswahl am 08. Oktober 2023

Briefwahlunterlagen können noch bis zum Freitag, 06.10.2023, 13:00 Uhr beantragt werden; der Postversand erfolgt bis Mittwoch 04.10.2023, danach ist die Abholung der Wahlunterlagen im Rathaus erforderlich.

Den Online-Wahlscheinantrag finden Sie hier: https://www.gemeinde-kalbach.de/gemeinde-und-rathaus/wahlen

In bestimmten Ausnahmefällen, z.B. nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, ist die Briefwahl noch bis zum Wahltag 15:00 Uhr möglich.

Hierfür ist das Rathaus zu folgenden Zeiten besetzt:

  • Samstag, 07.10.2023 von 10:00-12:00 Uhr
  • Sonntag, 08.10.2023 von 08:00-15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Wahlbriefe unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Die Briefe müssen beim Wahlamt spätestens am Wahlsonntag, 08.10.2023, bis 18:00 Uhr vorliegen. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Wähler tragen das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht.