Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 01.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.570.719 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 16.027.165 € |
| mit einem Saldo von | -456.446 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 498.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 480.000 € |
| mit einem Saldo von | 18.000 € |
| mit einem Fehlbedarf von | -438.446 € |
| im Finanzhaushalt | |
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und | |
| Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf | 495.527 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.070.500 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.166.700 € |
| mit einem Saldo von | -3.096.200 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 2.500.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 503.399 € |
| mit einem Saldo von | 1.996.601 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -604.072 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.250.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 332 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 365 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 357 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie folgende Beträge nicht übersteigen:
| a) | im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 15.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes |
| b) | im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 30.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes. |
Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand. Die Befugnis zur Bewilligung geringfügiger Überschreitungen wird bis zu einer Höhe von 2.000 Euro dem Bürgermeister übertragen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Entscheidung in allen Fällen von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen übertragen.
Kalbach, 01.02.2024
Der Gemeindevorstand
gez.
Mark Bagus
Bürgermeister
Die nach §§ 97a Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
LANDRAT
DES LANDKREISES FULDA
als Behörde der Landesverwaltung
19.08.2024
Ich genehmige gemäß § 97a HGO
| 1. | In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 2.500.000,-- Euro | |
| (in Worten: „zwei Millionen fünfhunderttausend Euro“) | |
| 2. | In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 4.250.000,- Euro | |
| (in Worten: „vier Millionen zweihundertfünfzigtausend Euro“) | |
| 3. | In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2024 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von |
| 500.000,- Euro | |
| (in Worten: „fünfhunderttausend Euro“) | |
In Vertretung
S i e g e l
gez.
Schmitt
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2024 liegt in der Zeit vom
23.09.2024 bis 04.10.2024
in der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Mittelkalbach
Zimmer 106 Amtsleiter Kämmerei & Gemeindekasse
Hauptstraße 12 in 36148 Kalbach
während der Dienstzeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Montag zusätzlich von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag zusätzlich von 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Marcel Kister unter 06655/9654-22 oder per E-Mail an marcel.kister@kalbach.de.
Kalbach, den 20.09.2024
Der Gemeindevorstand
gez.
Mark Bagus
Bürgermeister