am Donnerstag, dem 04.09.2025
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 04.09.2025 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Mehrzweckhalle Uttrichshausen, Sitzungsraum |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 20:53 Uhr |
Mitglieder des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft
Gesetzliche Mitgliederzahl: 7
Alt, Dietmar (CDU) – stellv. Vorsitzender
Faust, Gregor (CDU)
Scheich, Thomas (CDU)
Ickler, Ewald (SPD)
Stey, Werner (SPD)
Lingnau, Uwe (BfK)
Röbig, Volker (BfK) — für Martin Müller (BfK)
Bagus, Mark – Bürgermeister
Rensch, Hugo – Beigeordneter
Müller, Gerhard – Vorsitzender der Gemeindevertretung
Entschuldigt fehlten:
Müller, Martin (BfK)
Kottik, Oliver – AL Bauverwaltung und Schriftführung
Gäste:
Rös, Julia (Autobahn GmbH des Bundes) zu TOP 1
Hartwig, Lars (Autobahn GmbH des Bundes) zu TOP 1
Hahn, Wulf (RegioConsult) zu TOP 1
Öffentliche Sitzung
| 1. | Erweiterung der Tank- und Rastanlage BAB 7 Uttrichshausen-West; Vergleichsverfahren | (112/2025) |
| 2. | Bauleitplanung |
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| 2.1 | 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach und Bebauungsplan "Am Geisberg" im OT Oberkalbach; Satzungsbeschluss | (108/2025) |
| 2.2 | 1. Änderung des Bebauungsplanes 7b „Gewerbegebiet Mittelkalbach“ im OT Mittelkalbach; Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss | (109/2025) |
| 3. | Sachstandsinformationen zu laufenden (Bau)maßnahmen |
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| 4. | Anfragen |
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Der stellvertretende Vorsitzende Dietmar Alt eröffnet die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Erweiterung der Tank- und Rastanlage BAB 7 Uttrichshausen-West;Vergleichsverfahren | 112/2025 |
Im Verwaltungsstreitverfahren zwischen der Gemeinde Kalbach und dem Land Hessen wurde ein Vergleich verhandelt. Von Frau Julia Rös und Herrn Lars Hartwich (beide Autobahn GmbH des Bundes), werden die Ergebnisse der Vergleichsverhandlungen erläutert und Fragen aus den Reihen der Teilnehmenden beantwortet.
Empfehlung:
Dem Entwurf des Vergleichsvertrages zwischen der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) und der Gemeinde Kalbach wird zugestimmt.
Beratungsergebnis:
einstimmig
| 2. | Bauleitplanung |
| 2.1 | 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach und Bebauungsplan "Am Geisberg" im OT Oberkalbach;Satzungsbeschluss | 108/2025 |
Empfehlung:
| (1) | Die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB und der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB vorgetragenen Hinweise, Anregungen und Bedenken werden zu Kenntnis genommen und abgewogen. | |
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| Der Auswertung und den Abwägungsvorschlägen des Büros KH Planwerk GmbH, Bergstraße 8 in 36100 Petersberg vom 12.08.2025 über die Abwägung der Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eigegangen sind, wird zugestimmt. Die Auswertung ist Bestandteil des Beschlusses. | |
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| Vom Bauausschusses wird empfohlen, die nachstehenden Festsetzungen zu ändern: | |
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| Im Teil A (Textlicher Festsetzungen) ist: | |
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| • | unter 6.1 (1) Satz 5 wie folgt abzuändern: |
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| „Bei der (Neu)Anlage der ausgewiesenen öffentlichen Grünflächen soll zertifiziertes, heimisches Saat- und Pflanzgut verwendet werden.“ |
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| Darüber hinaus sollen keine weiteren Festsetzungen in Bezug auf Produkte, Saathersteller und Zertifizierungen erfolgen und sind zu streichen. |
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| • | unter 6.4 (2) „Außenbeleuchtung“ Satz 1 wie folgt abzuändern: |
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| „Zum Schutze der Lebewesen vor Beleuchtung gem. § 4 HeNatG und zur Minderung der Umweltbeastung durch künstliches Licht ist Außenbeleuchtung auf ein rein funktionelles Maß zu beschränken“. |
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| • | unter 6.4 (2) „Außenbeleuchtung“ Satz 3 wie folgt abzuändern: |
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| „Empfohlen werden ausschließlich voll-abgeschirmte Leuchten mit einer Farbtemperatur vom max. 2.700 Kelvin (K), besser max. 2.200 K, die im installierten Zustand unter der Horizontalen abstrahlen (0 % Upward Light Ration = gerichtete Strahlung auf die Nutzfläche). |
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| • | unter 6.4 (2) „Arten- und Biotopschutz“ sollen die Festsetzung bzgl. der Sicherung gegen hineinfallen von Kleintieren in Hofabläufen, Gullyöffnungen oder ähnlichen Anlagen ersatzlos entfallen. |
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| Im Teil B (Bauordnungsrechtliche Festsetzungen) ist: | |
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| • | unter 1.1 (6) „Flachdächer“ soll Satz 5 in den nachstehenden Wortlaut geändert werden: |
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| „Bei der Anlage von Dachbegrünungen ist regionales Saat- und Pflanzgut zu verwenden“. Darüber hinaus sollen keine weiteren Festsetzungen in Bezug auf Produkte, Saathersteller und Zertifizierungen erfolgen und sind zu streichen. |
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| • | unter 1.8 (1) „Sammlung und Nutzung von Regenwasser“ ist folgender Hinweis aufzunehmen: |
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| „Bei dem Einbau von Regenwasserzisternen ist zum Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigung zwingend erforderlich, eine Systemtrennung zwischen Brauch- und Trinkwasser herzustellen“. |
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| Die vorstehenden Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Hinweise und Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Kalbach beschlossen. | |
| (2) | Der Bebauungsplan „Am Geisberg“ im OT Oberkalbach wird in der Fassung des vorliegende Planentwurfs (Stand 08.2025) gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt. | |
| (3) | Weiterhin werden die vorliegenden Unterlagen der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kalbach im OT Oberkalbach als Feststellungsentwurf gemäß § 6 BauGB gebilligt bzw. beschlossen. Die Unterlagen (Plan, Begründung mit Umweltsteckbrief) sind dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung zu übergeben. | |
Beratungsergebnis:
Einstimmig.
| 2.2 | 1. Änderung des Bebauungsplanes 7b „Gewerbegebiet Mittelkalbach“ im OT Mittelkalbach;Aufstellungs- und Beteiligungsbeschluss | 109/2025 |
Empfehlung:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7b "Gewerbegebiet" im OT Mittelkalbach wird beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sind durchzuführen.
6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Stimmenthaltungen.
(Der Gemeindevertreter Uwe Lingnau hat an der Abstimmung nicht teilgenommen)
| 3. | Sachstandsinformationen zu laufenden (Bau)maßnahmen |
Von Bauamtsleiter Oliver Kottik wird über den Sachstand der nachstehenden Baumaßnahmen informiert:
| 4. | Anfragen |
Keine
Stellv. Vorsitzender Dietmar Alt schließt die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft um 20:53 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 26.09.2025
| Stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Bau- und Umweltwesen, Land- und Forstwirtschaft |
| Für die Richtigkeit |
| gez. |
| gez. |
| Dietmar Alt | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |