| - | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB |
| - | Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 27.08.2026 den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bornhecke“ im OT Mittelkalbach gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bornhecke“ erfolgt im Regelverfahren. Im Rahmen der Verfahren ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Des Weiteren wurde in der Sitzung am 27.08.2026 die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die notwendigen Änderungen des Bebauungsplanes betreffen die Anpassung der öffentlichen Erschließungsstraßen. Hier wird der Straßenverlauf innerhalb des Gebietes geändert. Zudem wird eine neue fußläufige Anbindung an den Ortskern geschaffen. Im Bereich dieser Verkehrsfläche ist die Lage neuer Leitungen geplant, hier die Anbindung an die Leitungsinfrastruktur der Gemeinde (Wasser-/Abwasser). Die Art und das Maß der baulichen Nutzung wird im Gebiet vereinheitlicht und die GRZ wird von 0,35 auf 0,4 erhöht. Die Grünflächen werden dem Geltungsbereich entsprechend angepasst.
Durch die Änderungen werden die Gestaltungsmöglichkeiten der Bebauung innerhalb des Änderungsgebietes erhöht. Sie stehen im Kontext mit der bereits im Umfeld vorhanden Bebauung und fügt sich städtebaulich in die Ortsbildstruktur ein.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans mit einer Fläche von rd. 33.940 m² umfasst die Flurstücke 25/1, 33, 37/1, 38/1, 39/1, 120, 121/1, 122/4, 123/10, 123/11 nur teilweise sowie das Flurstück 121/2 vollständig, Flur 4 der Gemarkung Mittelkalbach. Der Geltungsbereich ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Bornhecke“ einschließlich der zugehörigen Begründung öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
| Mo & Fr | 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Mi | 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Der Bebauungsplan kann während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH | https://www.kh-planwerk.de/aktuelles |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden oder per Mail an oliver.kottik@kalbach.de und / oder info@kh-planwerk.de gesendet werden.
Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, dass eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06655 / 9654-0.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB an ein Planungsbüro übertragen wurde.
Hinweis:
Die Bekanntmachung erfolgt am 25.09.2026 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de/gemeinde-und-rathaus/amtlich-Bekanntmachungen.
hier: räumlicher Geltungsbereich 1. Änderung B-Plan Bornhecke“ OT Mittelkalbach, Plan genordet, ohne Maßstab
Kalbach, 25.09.2026
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
Mark Bagus
Bürgermeister
der Gemeinde Kalbach