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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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2024-01-17_Bekanntmachung Offenlage 52. Änderung FNP OT Uttrichshausen

52. Änderung Flächennutzungsplan der Gemeinde Kalbach im OT Uttrichshausen

Erneute und verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Aufgrund einer redaktionellen Berichtigung in der Plandarstellung der 52. Änderung des Flächennutzungsplans wird der angepasste Planentwurf und die dazugehörigen Unterlagen erneut gemäß § 3 Abs.2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB offengelegt.

Die vorgenommene redaktionelle Änderung in der Plandarstellung betrifft ausschließlich Bereiche außerhalb des Geltungsbereiches der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes, hier den Bereich der angrenzenden im Zuge der 24. Änderung des FNP ausgewiesenen gewerblichen Baufläche. Dieser Bereich wurde hinsichtlich seiner Größe und Darstellung der Gebietszuweisung korrigiert. In der Begründung sind die redaktionellen Änderungen farbig dargestellt.

Der räumliche Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Uttrichshausen entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Verlegung der Landesstraße L 3207“. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von 21.653 m² (2,16 ha) der nachstehenden Flurstücke in der Gemarkung Uttrichshausen:

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Flur 3: Flurstücke 14/1, 14/2 und 41/4 sowie 11 tlw., 14/6 tlw., 32/1 tlw., 41/2 tlw., 41/6 tlw., 70/1 tlw.,83 tlw., 84 tlw., 93/1 tlw., 139 tlw.

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Flur 4: Flurstücke 12 tlw., 14 tlw., 21/1 tlw., 21/2 tlw., 23 tlw. und 24/9 tlw.

Der Geltungsbereich ist der anliegenden Karte zu entnehmen.

Der Planentwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Uttrichshausen einschließlich Begründung mit Umweltsteckbrief liegt in der Zeit von

29.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024

im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Die Unterlagen der 52. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Uttrichshauen können während der Auslegungsfrist auch über die Internetportale:

Gemeinde Kalbach:

www.gemeinde-kalbach.de

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

https://www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kalbach oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.

Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06655 / 9654-0.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch folgende umweltbezogenen Gutachten, Informationen und Stellungnahmen:

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Umweltbericht zum parallel aufgestellten Bebauungsplan „Verlegung der Landesstraße L3207“ im OT Uttrichshausen, Stand 01.2024 mit Abhandlungen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden/Fläche, Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt, Klima/Luft, Landschaftsbild, Mensch sowie Kultur- und Sachgüter. Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

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Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind:

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RP Kassel, FD Gewässerschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (09.08.2023 sowie vom 05.12.2024): Hinweise zu Wasserschutzgebieten, oberirdischen Gewässern/Quellen, Bodenschutz sowie Altlasten

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RP Kassel, Immissionsschutz (09.08.2023 sowie vom 13.12.2023): Hinweise zum Immissionsschutz

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RP Kassel, Regionalplanung (05.09.2023): Hinweise zu Regionalplan und der daraus resultierenden Zulässigkeiten

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RP Kassel, Bergaufsicht (29.08.2023): Hinweis das keine Belange des Bergbaus entgegenstehen.

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RP Kassel, Forsten, Jagd (10.08.2023): Hinweis zu Ausgleichsmaßnahmen (Umweltbericht)

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RP Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (14.08.2023): Hinweise zum angrenzenden Fließgewässer und Gewässerschutz

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LK Fulda, Gesamtstellungnahme (11.09.2023 sowie vom 12.12.2023): Hinweise, Anregungen FD Wasser und Bodenschutz

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HessenMobil (15.09.2023): Hinweise zu gesetzlichen Vorschriften an Landesstraßen

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Amt für Bodenmanagement (15.08.2023) – keine Einwendungen

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.

Die Bekanntmachung erfolgt am 26.01.2024 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de/aktuelles.

hier: räumlicher Geltungsbereich der 52. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) OT Uttrichshausen, Plan genordet, ohne Maßstab

Kalbach, den 26.01.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
gez.
Bürgermeister