Bei den Faschingsveranstaltungen der letzten Wochen sind Kleidungsstücke und diverse andere Gegenstände in den Bürgerhäusern liegen geblieben.
Eine genaue Auflistung der Stücke finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kalbach unter "Fundbüro".
Die Fundsachen können während der Öffnungszeiten Rathaus in Mittelkalbach abgeholt werden.
(§ 973 BGB bestimmt eine Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten).