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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift der 3. Sitzung in der Wahlperiode 2026 bis 2031 des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, dem 19.08.2026

der 3. Sitzung in der Wahlperiode 2026 bis 2031 des Haupt- und Finanzausschusses

am Mittwoch, dem 19.08.2026

Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 19.08.2026 bekannt gemacht.

Sitzungsort:

Rathaus Mittelkalbach, Sitzungszimmer

Beginn:

19:00 Uhr

Ende:

21:06 Uhr

Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses

Gesetzliche Mitgliederzahl: 9

Anwesend waren:

Staubach, Tim (BfK) – Vorsitzender

Föller, Daniel (SPD) bis TOP 1

Faust, Jonathan (CDU)

Riemer, Frank (CDU)

Strott, Jonathan (CDU)

Müller, Gerhard (SPD)

Pluhatsch, Jonas (SPD)

Goldbach, Petra (BfK)

Gemeindevorstand:

Bagus, Mark – Bürgermeister

Hackenberg, Markus – 1. Beigeordneter bis TOP 1

Rensch, Hugo – Beigeordneter

Entschuldigt fehlten:

Röhrig, Frank (CDU)

Hartung, Berthold (BfK)

Hohmann, Tamara (CDU)

Mack, Simone (CDU)

Müller, Martin (BfK)

Gemeindeverwaltung:

Kister, Marcel – AL Finanzverwaltung und Schriftführung

Schleicher, Sandra – AL Hauptverwaltung

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Abschluss „Dienstleistungsvertrag Straßenbeleuchtung“ mit der RhönEnergie Fulda GmbH

2.

Genehmigung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

3.

Genehmigung Haushaltssatzung für Haushaltsjahr 2026

4.

Übertragbarkeit der Mittel für die Ortsverschönerung

5.

Friedhofsordnung "Waldfriedhof Kalbach" OT Niederkalbach

6.

Bedarfsplanung Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

7.

Steuerungsberichte und Maßnahmen

 

7.1

Klimaschutzkonzept

 

7.2

Digitalisierung (OZG)

 

7.3

Interkommunale Zusammenarbeit

 

7.4

Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr

8.

Anfragen

Sitzungsverlauf

Vorsitzender Tim Staubach eröffnet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Haupt- und Finanzausschuss beschlussfähig ist.

Öffentliche Sitzung

1.

Abschluss „Dienstleistungsvertrag Straßenbeleuchtung“ mit der RhönEnergie Fulda GmbH

Der Haupt- und Finanzausschuss behandelte unter TOP 1 den Abschluss eines neuen Straßenbeleuchtungsvertrages mit der RhönEnergie Fulda GmbH, welcher von Herrn Stöppler, Geschäftsführer der RhönEnergie Effizienz + Service GmbH, dem Gremium näher erläutert wurde. Der bisherige Vertrag läuft bis zum 31.12.2028, soll jedoch aufgrund technischer und rechtlicher Neuerungen vorzeitig durch einen neuen Vertrag ersetzt werden.

Der neue Vertrag wurde gemeinsam mit mehreren Bürgermeistern der Region erarbeitet und sieht u. a. ein vereinfachtes Preismodell sowie günstigere Konditionen bei der Umstellung auf LED-Beleuchtung vor. Für die Gemeinde Kalbach ergeben sich bereits aktuell Einsparungen von rund 170 EUR netto monatlich; bei vollständiger LED-Umrüstung werden Einsparungen von rund 16.000 EUR jährlich erwartet.

Zudem ist der Vertragsabschluss Voraussetzung für die Umsetzung des Projektes „Smart Lighting“ und damit für die entsprechende Projektförderung, welche in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Flieden und Neuhof beantragt werden soll. Die Förderung von 50 Prozent bezieht sich hierbei auf die Aufstellung von neuen Schaltschränken im Gemeindegebiet, welche durch die Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes zur Pflicht geworden sind. Der neue Vertrag soll rückwirkend zum 01.01.2026 mit einer Laufzeit von 20 Jahren geschlossen werden.

Empfehlung:

Dem Abschluss des neuen „Dienstleistungsvertrages Straßenbeleuchtung“ zwischen der Gemeinde Kalbach und der RhönEnergie Fulda GmbH mit Beginn der Vertragslaufzeit am 01.01.2026 wird auf Basis der vorliegenden, endabgestimmten Fassung einschließlich Anlagen zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

2.

Genehmigung Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Die Haushaltsgenehmigung für 2025 wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.

3.

Genehmigung Haushaltssatzung für Haushaltsjahr 2026

Die Haushaltsgenehmigung für 2026 wird vom Gremium zur Kenntnis genommen.

4.

Übertragbarkeit der Mittel für die Ortsverschönerung

Vorsitzender Tim Staubach führte aus, dass sich der Ortsbeirat Uttrichshausen die Idee an ihn herantrug, die Übertragbarkeit der Mittel für die Ortsverschönerung zu prüfen, damit Mittel nicht ungenutzt verfallen bzw. auch angespart werden können. Der Kämmereiamtsleiter Marcel Kister erläutert dazu, dass gem. § 21 Abs. 1 GemHVO Aufwendungen im Ergebnishaushalt grundsätzlich für übertragbar erklärt werden können, längstens jedoch für zwei auf das Haushaltsjahr folgende Jahre. Sollten diese Haushaltsmittel nach zwei Folgejahren nicht abgerufen worden sein, verfallen diese automatisch. Aus diesem Grund müsste die Übertragbarkeit im Haushaltsplan 2027 mit aufgenommen werden, damit eine jährliche automatische Übertragung ohne einzelne Beschlussfassung stattfinden kann. Die erstmalige Übertragung von Haushaltsresten auf den Ortsverschönerungskonten könnte somit von 2027 nach 2028 durchgeführt werden.

In der Beratung wurde als andere Alternative auch eine Erhöhung der Mittel für die Ortsverschönerung beraten, die vorerst nicht weiterverfolgt wird, weil es zuerst mit der Mittelübertragbarkeit probiert werden soll.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich dafür aus, die Ortsverschönerungskonten ab dem Haushaltsjahr 2027, im Haushaltsplan 2027, gemäß § 21 Abs. 1 GemHVO für übertragbar zu erklären. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Übertragbarkeit der Ortsverschönerungskonten im Haushaltsplan für 2027 mit aufzunehmen.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

5.

Friedhofsordnung "Waldfriedhof Kalbach" OT Niederkalbach

Unter TOP 5 ging es um den Erlass einer separaten Friedhofsordnung für den neu auszuweisenden „Naturfriedhof Kalbach“ in der Gemarkung Niederkalbach. Grundlage hierfür ist das Bauleitverfahren „Bestattungen am Wald“ sowie die Zuständigkeit der Gemeinde als rechtliche Friedhofsträgerin nach dem Hessischen Friedhofs- und Bestattungsgesetz.

Der Entwurf der Friedhofsordnung wurde unter Einbindung des HSGB auf Grundlage vergleichbarer Regelungen bestehender Naturfriedhöfe erstellt. Die Bezeichnung „Naturfriedhof Kalbach“ soll der naturnahen Gestaltung und dem Umstand Rechnung tragen, dass sich die geplante Waldfläche erst durch die Anpflanzung von Bäumen entwickeln wird.

Darüber hinaus soll zwischen der Gemeinde und dem Betreiber eine Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb des Naturfriedhofs geschlossen werden. Die daraus entstehenden Rechte und Pflichten sollen durch eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch abgesichert werden.

Empfehlung:

Der Friedhofsordnung für den „Naturfriedhof Kalbach“ wird zugestimmt. Der Entwurf wird Bestandteil des Beschlusses.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

6.

Bedarfsplanung Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege

Verwaltungsseitig wird die KiTa-Bedarfsplanung der Gemeinde gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 HKJGB dem Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu ermitteln.

Die Bedarfsplanung gibt einen Überblick über die vorhandenen Betreuungskapazitäten, den aktuellen und künftig zu erwartenden Platzbedarf sowie mögliche Differenzen. Zudem werden Bedarfe für Integrationsmaßnahmen und daraus resultierende notwendige Maßnahmen zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Betreuungsangebots dargestellt.

Frau Schleicher (Leiterin Hauptverwaltung) teilt in diesem Zusammenhang dem Gremium mit, dass die derzeit noch vorhandene Unterdeckung an Plätzen im Ü3 Bereich im Zuge der diesjährigen Erweiterung der ev. Kita Sonneninsel mit +15 Ü3-Plätzen sowie durch die Neubaumaßnahme der Kita „Im Weinfeld“ kurz- bis mittelfristig ausgeglichen wird. Im Betrachtungszeitraum bis 2029 kann der ermittelte Bedarf an Betreuungsplätzen dann vollumfänglich gedeckt werden. Damit wird eine bedarfsgerechte und vorausschauende Erweiterung des Betreuungsangebots mit Platzreserven geschaffen, um auch flexibel auf künftige Bedarfe reagieren zu können.

Empfehlung:

Der Bedarfsplanung für den Betrachtungszeitraum 2026-2028 für Kinderbetreuungsplätze in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflegegemäß § 30 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) wird zugestimmt.

Beratungsergebnis:

Einstimmig, 0 Enthaltung(en)

7.

Steuerungsberichte und Maßnahmen

Im Rahmen dieser Sitzung wurde über folgende Themen gesprochen und diskutiert:

7.1

Klimaschutzkonzept

Die Stelle des Klimaschutzmanagers bzw. der Klimaschutzmanagerin ist seit November 2025 unbesetzt. Verwaltungsseitig wurde bereits eine Technikerstelle ausgeschrieben, welche zukünftig auch das Klimaschutzkonzept mit betreuen soll. Bisher konnte jedoch kein adäquates Personal hierfür gefunden werden. Der Förderstatus für die Gemeinde Kalbach als Mitglied im Bündnis der Klima-Kommunen Hessen ist auch über das laufende Kalenderjahr 2026 gesichert, da die Gemeinde ihrer jährlichen Berichtspflicht nachkommt und die nachstehenden Klimaschutz- oder Anpassungsmaßnahmen in Planung/Umsetzung hat:

  • energetische Gebäudesanierung
  • IKZ-Straßenbeleuchtung
  • kommunale Wärmeplanung
  • Trinkwassereinsparung

7.2

Digitalisierung (OZG)

Frau Schleicher (Leiterin Hauptverwaltung) informiert, dass die Plattform „Gewerbe online“ im Rahmen des OZGs sowie die digitale Bauplatzvergabe umgesetzt wurde. Außerdem wird bis spätestens Dezember 2026 das Kita Anmeldeportal online freigeschaltet, welches über Software Kita Plus laufen wird. Die digitale Bürgerhausbelegungsplanung wurde beauftragt. Darin wird im ersten Schritt keine Anbindung zur Belegungsplanung von Grillplätzen und -hütten enthalten sein, wäre aber grundsätzlich möglich.

7.3

Interkommunale Zusammenarbeit

Von Seiten der Verwaltung wird berichtet, dass die IKZ zwischen den Gemeinden Neuhof, Flieden und Kalbach für die Zusammenarbeit bei der Straßenbeleuchtung, wie bereits unter TOP 1 erwähnt, in Vorbereitung ist. Des Weiteren soll die IKZ IT der Südkreiskommunen weiter zusammenrücken, indem ein zukünftiger zentraler Standort für die Beschäftigten festgelegt wird. Der Landkreis als koordinierende Stelle betreibt seit Mitte 2024 zusammen mit den 23 Landkreiskommunen die IKZ Kommunales Krisenmanagement. Bürgermeister Bagus berichtet, dass in der Bürgermeisterkreisversammlung der Wunsch geäußert wurde, Feldbetten im Rahmen des Krisenmanagements gemeinsam zu beschaffen. In Neuhof hat diesbezüglich Ende Juli eine Veranstaltung stattgefunden, an welcher Musteraufbauten für je einen Katastrophenschutzleuchtturm (Notrufannahme und Informationsweitergabe) und einen kommunalen Betreuungsplatz 50 besichtigt werden konnten.

7.4

Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr

Bürgermeister Bagus berichtet, dass die Rückmeldung vom Regierungspräsidium Kassel zum LF 20 KatS noch aussteht und die Rückmeldung auch noch mehrere Monate oder Jahre dauern kann. Alternativ wird ein Antrag auf Ersatzbeschaffung angedacht, sollte sich die Rückmeldung des RP Kassel noch weiter hinziehen. Dieser könnte ggfls. auch wieder zurückgezogen werden.

8.

Anfragen

Jonathan Strott stellt die Anfrage, welcher Grenzwert für die Gemeinde Kalbach, mit Blick auf einen Trinkwassernotstand im Rahmen der Gefahrenabwehrverordnung, maßgeblich ist bzw. wann ein Trinkwassernotstand in Kalbach ausgerufen werden würde. Bürgermeister Bagus antwortet daraufhin, dass die Pumpen momentan 16 Stunden am Tag das Wasser fördern, dazwischen liegt eine 8-stündige Pause zur Regeneration. Aus diesem Grund kann die derzeitige Situation als noch nicht kritisch bezeichnet werden. Zudem haben wir über das Prozessleitsystem eine weitere Überwachungsmöglichkeit des Wassers. Wann ein Trinkwassernotstand ausgerufen werden muss, ist verwaltungsseitig nicht festgelegt worden.

Bürgermeister Bagus informiert, dass das Bewerbungsverfahren für das Neubaugebiet an der Bornhecke abgeschlossen ist. Es liegen 32 Bewerbungen für 18 Bauplätze vor. Die Auswertung der Bewerbungen erfolgt in den nächsten Tagen bzw. Wochen. Des Weiteren läuft bereits die Bewerbungsfrist für das weitere Neubaugebiet in Oberkalbach (Am Geisberg). Sollten für dieses Neubaugebiet weniger Bewerbungen eingehen, als Bauplätze zur Verfügung stehen, dann wäre eine Abschnittsbildung für die anschließenden Erschließungsmaßnahmen denkbar.

Vorsitzender Tim Staubach schließt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 21:06 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.

Kalbach, 02.10.2026

Für die Richtigkeit

gez.

gez.

Tim Staubach

Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses

-Dienstsiegel-

Mark Bagus

Bürgermeister