am Dienstag, dem 04.08.2026
Gemäß § 62 (5) HGO in Verbindung mit § 27 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach wird nachfolgend die Niederschrift (Tagesordnung und Beschlüsse) über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 04.08.2026 bekannt gemacht.
| Sitzungsort: | Rathaus Mittelkalbach, Sitzungszimmer |
| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 22:00 Uhr |
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
Gesetzliche Mitgliederzahl: 9
Staubach, Tim (BfK) – Vorsitzender
Faust, Jonathan (CDU)
Riemer, Frank (CDU)
Röhrig, Frank (CDU) – Vorsitzender Gemeindevertretung
Strott, Jonathan (CDU)
Föller, Daniel (SPD)
Müller, Gerhard (SPD)
Pluhatsch, Jonas (SPD)
Goldbach, Petra (BfK)
Bagus, Mark – Bürgermeister
Mack, Simone – Beigeordnete
Gerres, Michelle – Schriftführerin
Schleicher, Sandra – AL-Hauptverwaltung
Alt, Julia – Hauptverwaltung
Gäste:
Heil, Christoph – OV Veitsteinbach
Öffentliche Sitzung
| 1. | Beratung über Hauptsatzung, Geschäftsordnungen Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte, Ehrenordnung sowie der Aufgabenbeschreibung für die Leiter der Verwaltungsaußenstellen |
| 2. | Terminierung der nächsten Arbeitssitzung für Aufgabenpaket 2 |
Vorsitzender Tim Staubach eröffnet die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 19:00 Uhr und stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Haupt- und Finanzausschuss beschlussfähig ist.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Beratung über Hauptsatzung, Geschäftsordnungen Gemeindevertretung und der Ortsbeiräte, Ehrenordnung sowie der Aufgabenbeschreibung für die Leiter der Verwaltungsaußenstellen |
Der Vorsitzende Tim Staubach informiert, dass alle Paragraphen durchgegangen werden und auf Änderungsbedarf geprüft werden. Ziel ist es, dass die Verwaltung anhand der beschlossenen Änderungswünsche einen Entwurf fertigt, der dann zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung empfohlen wird. Des Weiteren schlägt er vor, mit den Änderungen der Hauptsatzung zu beginnen, da alle anderen Satzungen und Ordnungen darauf aufbauen. Es wird das Ziel vereinbart, die Hauptsatzung auf die rechtlich erforderlichen Regelungen zu beschränken und individuelle Feinheiten in der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung zu regeln, um mehr Flexibilität zu gewinnen.
Beratungsschwerpunkt: Wertgrenzen bzgl. des Vorkaufsrecht
Der Vorsitzende Tim Staubach erfragt, ob die Verwaltung wie besprochen eine Liste der Verzichtserklärungen zum Vorkaufsrecht für die Jahre 2024 und 2025 erstellt hat.
Hauptamtsleiterin Sandra Schleicher teilt mit, dass bisher lediglich die Anzahl der Verzichtserklärungen für die einzelnen Jahre ermittelt wurde. Die zugehörigen Beträge müssten noch recherchiert werden, was mehr Zeit in Anspruch nehme. Im Jahr 2024 wurden 51 und in 2025 55 Verzichtserklärungen ausgestellt. Obwohl die Verkaufswerte nicht ermittelt wurden, ist davon auszugehen, dass es bei der Bearbeitung von Verzichtserklärungen zu Abweichungen von den formalen Vorgaben der Hauptsatzung gekommen ist. Eine Einhaltung neu festzulegender Grenzen wird gefordert.
Über die Einführung von Berichtspflicht bzgl. § 1 Abs. 3 Nr. 3 und 4 wird beraten: Es wäre zwar interessant zu wissen, wie oft der Gemeindevorstand tätig wird, bietet aber aufgrund der Unwiderrufbarkeit der Entscheidungen keinen Mehrwert.
| Empfehlung für den neuen Entwurf: | |
| 1. | §1 Abs. 3 Nr. 4: |
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| Dem Gemeindevorstand sollen die Entscheidungen über Erwerb, Tausch, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken bzw. die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 50 000 Euro statt wie bisher 25 000 Euro übertragen werden. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 2. | §1 Abs. 3 Nr. 5: |
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| Dem Gemeindevorstand sollen die Entscheidungen, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht bis zu einem Betrag von 50 000 Euro im Einzelfall für Grund und Boden, zuzüglich der im Erwerbs-, Tausch- oder Veräußerungsfall geltenden Abwasser-, Wasser- Erschließungsbeiträge und der Grundstücksanschlusskosten, statt wie bisher bis zu einem Betrag von 25 000 Euro übertragen werden. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 3. | Die Gemeinvertretung soll jährlich über die ausgestellten Verzichtserklärungen zum Vorkaufsrecht unterrichtet werden. Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. |
| Beratungsergebnis: 0 Ja-Stimme(n), 5 Gegenstimme(n), 4 Enthaltung(en) | |
In der Hauptsatzung werden keine Aufgabenübertragungen geregelt, da Satzungsänderungen aufwendig sind. Des Weiteren muss bereits ein Jahr vor der Kommunalwahl festgelegt werden, welche Ausschüsse gebildet werden sollen.
| Empfehlung für den neuen Entwurf: | |
| 4. | § 2 der Hauptsatzung wird gestrichen |
| Beratungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Enthaltung(en) | |
Dieser Paragraph ist im geltendem Finanzrecht bereits enthalten und ist nicht mehr erforderlich.
| Empfehlung für den neuen Entwurf: | |
| 5. | § 3 der Hauptsatzung wird gestrichen |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
Für die Paragraphen 4 bis 6 (Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, Ortsbeiräte) wird kein Veränderungsbedarf gesehen.
Beratungsschwerpunkt: Einführung digitaler Sitzungsteilnahme, Sitzungsübertragung per Livestream, Protokollführung mit KI-Tool
Die Vor- und Nachteile (u.a. Kultur der Präsenzsitzung vs. Lebensrealität und -kultur) der Einführung einer digitalen Sitzungsteilnahme werden von den Teilnehmern erörtert und diskutiert. Da es sich um eine weitreichende Entscheidung handelt, soll das Thema zunächst in den Fraktionen beraten und in der nächsten Sitzung erneut behandelt werden. Des Weiteren wird angeregt, die Sitzungen per Livestream zu übertragen. Nachdem die Vor- und Nachteile (u.a. Transparenz vs. Missbrauch zum Nachteil von Mandatsträgern; Aufwand vs. Nutzen) ausführlich erörtert und diskutiert wurden, wird einstimmig beschlossen, keine Änderungen an den bestehenden Regelungen vorzunehmen. D.h., dass nur Medienvertretende Film- und Tonaufnahmen mit dem Ziel der Veröffentlichung oder der Übertragung im Internet machen dürfen. Dies ist weiterhin beim Vorsitzenden der Gemeindevertretung anzeigepflichtig. Für die Erstellung der Protokolle besteht die Überlegung, ein KI-Tool anzuschaffen, um das Gesprochene automatisch in Text umzuwandeln, um aussagekräftigere Protokolle zu erhalten. Dies soll jedoch nicht in der Hauptsatzung, sondern in der Geschäftsordnung geregelt werden. Die Überführung dieser Regelung in die Geschäftsordnung wird einstimmig beschlossen.
| Empfehlung für den neuen Entwurf: | |
| 6. | Die Einführung der digitalen Sitzungsteilnahme soll in den einzelnen Fraktionen besprochen werden und in der nächsten Sitzung beschlossen werden. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 7. | An den restlichen bestehenden Regelungen zu Film- und Tonaufnahmen werden keine Änderungen vorgenommen. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 8. | Die Nutzung von KI-Tools zur Protokollerstellung soll im Rahmen der Beratung zur Überarbeitung der Geschäftsordnung erfolgen. Mögliche resultierende Änderung der Hauptsatzung würden dann erst später berücksichtigt. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
Beratungsschwerpunkt: Änderung des Bekanntmachungsorgan
Es wird darüber diskutiert, ob die amtlichen Bekanntmachungen allein auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden und dies folglich als amtliches Bekanntmachungsorgan festzulegen. Damit wären die rechtlichen Anforderungen erfüllt und es ermögliche mehr Flexibilität in der Festlegung und Handhabung von Fristen. Damit aber weiterhin alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kalbach informiert werden, soll als kommunale Selbstverpflichtung festgelegt werden, dass zusätzlich die Bekanntmachungen weiterhin in den Kalbacher Nachrichten veröffentlicht werden. Es wird beschlossen, dass amtliche Bekanntmachungen mit ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach als bekanntgegeben gelten. Darüber hinaus werden die Bekanntmachungen weiterhin im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
| Empfehlung für den neuen Entwurf: | |
| 9. | Als Bekanntmachungsorgan nach § 7 HGO soll die Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde eingeführt werden. Weiterhin werden die Veröffentlichungen auch noch in den Kalbacher Nachrichten erfolgen. Die Unterlagen gelten jedoch als Bekanntgegeben mit der Veröffentlichung auf der Homepage. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
Da die Gemeinde Kalbach über eine Ehrenordnung verfügt, wird dieser Paragraph aus der Hauptsatzung gestrichen. Die entsprechenden Regelungen werden künftig ausschließlich in der Ehrenordnung geführt.
| Empfehlung für den neuen Entwurf: | |
| 10. | § 9 der Hauptsatzung wird in die Ehrenordnung der Gemeinde überführt. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
Als nächstes wurde über die Reformierung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung gesprochen. Bereits im Vorfeld wurde von Seiten der Gemeindeverwaltung eine Gegenüberstellung von aktueller Fassung und Musterfassung des Hessischen Städte- und Gemeindebunds (HSGB) erarbeitet.
Für diesen Paragraphen werden aktuell keine Änderungen vorgenommen, da über die digitale Sitzungsteilnahme erst zu einem späteren Zeitpunkt beraten werden soll. Dies gilt auch für alle nachfolgenden Paragraphen, wo eine Änderung zur Ermöglichung der digitalen Sitzungsteilnahme nach Empfehlung des HSGB erforderlich wäre.
Für die Paragraphen 2 bis 7 der Geschäftsordnung (I. Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter: Anzeigepflicht, Treuepflicht, Verschwiegenheitspflicht, Ordnungswidrigkeiten; II. Fraktionen: Bildung von Fraktionen, Recht und Pflichten) wird kein Änderungsbedarf gesehen.
Für § 8 werden redaktionelle Änderungen der Mustersatzung des HSGB übernommen. Keine Abstimmung erforderlich.
Es wurde beraten, ob die Einladung nicht rein digital erfolgen kann. Da aber kein digitales Ausgrenzen stattfinden soll, wurde die Idee verworfen und die Einladungen werden weiterhin auf Wunsch auch analog zur Verfügung gestellt. Damit die Fraktionen auch die Chance haben ausreichend über die Vorlagen und Anträge zu beraten, wurde die Initiative vorgetragen, die Einladungsfrist auf 14 Tage (Regelladungsfrist inklusive aller Vorlagen) und nur in dringenden Fällen wie bisher auf einen Tag festzusetzen. Dementsprechend sollen Anträge künftig 20 volle Kalendertage vor der Sitzung gestellt werden. Dies soll in § 11 festgeschrieben werden. Des Weiteren sind Beschlussvorlage, wenn möglich mit der Einladung zu versenden. Damit dies zur Regel wird, soll § 11 Abs. 3 Satz 6 (letzter Satz) gestrichen werden, damit auch von Seiten des Gemeindevorstands die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
| Empfehlung für den Entwurf: | |
| 11. | Die Regelladungsfrist soll künftig 14 volle Kalendertage betragen. Mit Einladung sollen in der Regel alle Beschlussvorlagen zur Verfügung gestellt werden. §11 Abs. 3 Satz 6 (letzter Satz) wird daher gestrichen. |
| Beratungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Enthaltung(en) | |
Der HSGB schlägt vor, dass man Tagesordnung zur Effizienzsteigerung in einen Teil mit und einen Teil ohne Beratungsbedarf aufteilen kann, um den Teil ohne Beratungsbedarf im Block oder blockweise abzustimmen. Eine Notwendigkeit wird hierfür nach der Diskussion in Kalbach nicht gesehen.
| Empfehlung für den Entwurf: | |
| 12. | Eine geteilte Tagesordnung (§10 Muster GO HSGB) soll nicht eingeführt werden. |
Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en)
Für den Paragraphen 10 der Geschäftsordnung (IV. Vorsitz in der Gemeindevertretung: Vorsitz und Stellvertretung) wird kein Änderungsbedarf gesehen.
Anträge sollen zukünftig 20 Tage vor der Sitzung beim Vorsitzenden eingereicht sein (s. Beratungen bei § 9).
| Empfehlung für den Entwurf: | |
| 13. | Zwischen dem Zugang der Anträge bei der oder dem Vorsitzenden und dem Sitzungstag sollen mindestens 20 volle Kalendertage liegen, statt wie bisher 14 volle Kalendertage. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
Für die Paragraphen 12-14 der Geschäftsordnung (V. Anträge und Anfragen: Sperrfrist für abgelehnte Anträge, Rücknahme von Anträgen, Antragskonkurrenz) wird kein Änderungsbedarf gesehen.
Die aktuelle Regelung sieht vor, dass Anfragen nur schriftlich und ohne Anfragefrist eingereicht werden können. Die Beantwortung der Anfrage kann dann in (irgend-)einer Sitzung erfolgen. Ebenso wird die Form der Beantwortung (schriftlich oder mündlich) nicht festgeschrieben. Mündliche Anfragen sind während einer Sitzung aktuell nur zu Tagesordnungspunkten zulässig. Vermutlich dient diese Regelung dem Schutz des Gemeindevorstands nicht sprachfähig zu sein und den Gemeindevertretenden eine qualitativ hochwertige Antwort zu ermöglichen.
Die gelebte Praxis sieht aktuell anderes auch und eine Anpassung daran wird in den Beratungen der Anwesenden favorisiert. Daher sollen Anfragen während der Sitzung künftig auch offiziell mündlich erfolgen können – neben der bereits bestehenden schriftlichen Anfragemöglichkeit. Seitens des Gemeindevorstands kommen in den Beratungen keine Einwände gegen diesen Änderungswunsch. Ebenso soll durch die Antragstellenden auch entschieden werden können, wie die Beantwortung (schriftlich oder mündlich) erfolgen soll. Eine Beantwortung soll ebenfalls in der Regel in der aktuellen bzw. nächsten Sitzung erfolgen, damit das politische Agieren der Fraktionen durch ein Herauszögern von Antworten nicht behindert wird. Darüber hinaus wird auch zum Informationsfluss zwischen Gemeindevorstand und Gemeindevertretung beraten. Dies soll durch Weitergabe der nichtöffentlichen Protokolle an die Fraktionen verbessert werden.
| Empfehlung für den Entwurf: | |
| 14. | Die Anfrageregelungen sollen der aktuellen Praxisangepasst werden. Dazu soll festgeschrieben werden, dass die Beantwortung von schriftlichen Anfragen in der Regel in der nächsten Sitzung zu erfolgen hat und mündliche Anfragen nach Möglichkeit sofort oder in der Regel in der nächsten Sitzung zu beantworten sind. Die Antwortform (schriftlich oder mündlich) kann der Anfragestellende wählen. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 15. | Mündliche Anfragen sollen auch zu Themen außerhalb der Tagesordnung möglich sein. |
| Beratungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 16. | In die Geschäftsordnung soll ein zusätzlicher Paragraph oder Absatz mit aufgenommen werden. Dieser soll regeln, dass die Protokolle der Gemeindevorstandssitzungen an den Vorsitzenden/die Vorsitzende der Gemeindevertretung und die Fraktionsvorsitzenden übermittelt werden sollen. |
Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en)
Für die Paragraphen 16-17 der Geschäftsordnung (VI. Sitzungen der Gemeindevertretung: Öffentlichkeit, Beschlussfähigkeit) wird kein Änderungsbedarf gesehen.
Die Ausweitung der Regelung, dass Tonaufzeichnung, die zur Unterstützung der Protokollführung angefertigt werden können, wurde diskutiert: Sitzungen sollten immer aufgezeichnet werden, damit Mandatsträger zur Überprüfung des Protokolls die Aufnahmen in nichtöffentlicher Weise anhören können. Der Aufwand wird als gering eingestuft.
Der HSGB schlägt in seiner Mustersatzung vor, Kinder in Sitzungen zuzulassen und für Kinder auch eine Kinderbetreuung seitens der Gemeinde auf Wunsch zu stellen. Die Vor- und Nachteile (Ermöglichung von Teilhabe an öffentlichen Ehrenämtern von Menschen ohne Kinderbetreuungsmöglichkeiten vs. Aufwand für die Gemeinde) wurden diskutiert.
Der HSGB schlägt auch eine Begrenzung der Redezeit vor. Aus der Beratung heraus wird dafür keine Notwendigkeit gesehen. Diese Regelung könne bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt werden.
| Empfehlung für den Entwurf: | |
| 17. | Tonaufzeichnungen zur Unterstützung der Schriftführungen sollen immer gemacht werden und den Mandatsträgern auf Verlangen zur Nachprüfbarkeit der Protokolle zur Verfügung gestellt werden. |
| Beratungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Enthaltung(en) | |
| 18. | Auf Wunsch soll die Gemeinde für eine Betreuung der Kinder von Mandatsträgern Sorge tragen. |
| Beratungsergebnis: 1 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 19. | Um den Belangen der Vereinbarkeit von Familie und Mandatsausübung Rechnung zu tragen, soll es gestattet minderjährige Kinder zu Sitzungen mitzubringen. Tiere sollen nicht zu Sitzungen mitgenommen werden dürfen. |
| Beratungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Enthaltung(en) | |
| 20. | Für die grundsätzliche Begrenzung der Redezeit besteht keine Notwendigkeit. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
Für die Paragraphen 19-26 der Geschäftsordnung (VI. Sitzungen der Gemeindevertretung: Teilnahme des Gemeindevorstands; VII. Gang der Verhandlung: Änderung und Erweitern der Tagesordnung, Beratung, Anträge zur Geschäftsordnung, Persönliche Erwiderungen und persönliche Erklärungen, Abstimmungen, VIII. Ordnung in den Sitzungen: Ordnungsgewalt und Hausrecht, Ordnungsmaßnahmen gegenüber Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern sowie Mitgliedern des Gemeindevorstands) wird kein Änderungsbedarf gesehen.
In den Beratungen wird angemahnt, dass die Protokolle oft Wochen – in manchen Fällen monatelang brauchen – bis diese veröffentlicht werden. Dies ist sowohl für die Mandatsträger als auch die Bevölkerung unbefriedigend. Daher soll eine Frist für die Veröffentlichung (Bekanntmachung) im Internet festgeschrieben werden. Die Veröffentlichung der Protokolle soll daher innerhalb von 14 Tagen nach der Sitzung im Internet erfolgen (verpflichtende Bekanntmachung). Anschließend sobald wie möglich in den Kalbacher Nachrichten (freiwillige Bekanntmachung ohne Frist).
Um den Mandatsträgern eine angemessene Möglichkeit der Kontrolle der Protokolle zu geben, soll die Einspruchsfrist von 5 auf 10 Tage erhöht werden. Die Frist soll genau benannt werden. Damit Sitzungen auch nach Jahren von nachvollziehbar sind, sollen die Protokolle sollen zukünftig nicht mehr nur die Ergebnisse beinhalten, sondern auch die grundlegenden Argumentationen und Diskussionen der Themen sowie eine Kurzfassung von Beschlussbegründungen und Sachverhaltsschilderung.
| Empfehlung für den Entwurf: | |
| 21. | Die Frist für Einwendungen gegen die Richtigkeit von Protokollen soll auf 10 volle Kalendertage angehoben werden. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 22. | Es soll eine Frist für Bekanntmachung (Veröffentlichung) von Sitzungsniederschriften (Protokollen) in Höhe von 14 vollen Kalendertagen nach dem Sitzungstag festgeschrieben werden. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
| 23. | Es soll festgeschrieben werden, dass Sitzungsniederschriften (Protokolle) deutlich nachvollziehbarer gestaltet werden. D.h., dass mehr als das reine Ergebnis protokolliert wird, sondern auch z.B. Kurzfassungen von Sachverhalten, Begründungen von Anträgen oder auch relevanten Redebeiträgen. |
| Beratungsergebnis: 9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en) | |
Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird die Vertagung der weiteren Beratungspunkte zur Abstimmung gestellt.
Die Sitzung wird unterbrochen und die Beratung auf eine nächste Arbeitssitzung vertagt. In der nächsten Arbeitssitzung werden die restlichen Paragraphen der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung sowie die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte, die Ehrenordnung sowie die Aufgabenbeschreibung für die Leiter der Verwaltungsaußenstellen besprochen. Das Aufgabenpaket 2 wird erst beraten, wenn das Aufgabenpakt 1 abgeschlossen beraten wurde. Der unter TOP 2 festgelegte Termin bezieht sich folglich auf das Aufgabenpaket 1.
9 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Enthaltung(en)
| 2. | Terminierung der nächsten Arbeitssitzung für Aufgabenpaket 2 |
Die nächste Arbeitssitzung findet am 06.10.2026 statt. Die Ortsvorsteher sollen ebenfalls wieder eingeladen werden.
Vorsitzender Tim Staubach schließt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 22:00 Uhr und bedankt sich für die Teilnahme.
Kalbach, 02.10.2026
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| Für die Richtigkeit |
| gez. |
| gez. |
| Tim Staubach Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses | -Dienstsiegel- | Mark Bagus Bürgermeister |