Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl S. 90, 93) hat die Gemeindevertretung am 23.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| im Ergebnishaushalt | |
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.482.631 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.346.582 € |
| mit einem Saldo von | -863.951 € |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 130.000 € |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 100.000 € |
| mit einem Saldo von | 30.000 € |
| mit einem Fehlbedarf von | -833.951 € |
| im Finanzhaushalt |
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und | |
| Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf | 130.822 € |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.447.000 € |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 4.438.500 € |
| mit einem Saldo von | -2.991.500 € |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.250.000 € |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 502.083 € |
| mit einem Saldo von | 2.747.917 € |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -112.761 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.250.000 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 5.400.000 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 anhand einer Hebesatzsatzung für die Gemeinde Kalbach festgelegt.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Gemäß § 100 HGO sind unvorhergesehene und unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen als unerheblich anzusehen, wenn die Deckung gewährleistet ist und sie folgende Beträge nicht übersteigen:
| a) | im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 100.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes. |
| b) | im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 200.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes. |
Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand. Die Befugnis zur Bewilligung geringfügiger Überschreitungen wird bis zur Höhe von 50.000 Euro dem Bürgermeister übertragen.
Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Entscheidung in allen Fällen von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen übertragen.
Kalbach, den 23.01.2025
Der Gemeindevorstand
gez.
Mark Bagus
Bürgermeister
Die nach §§ 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Sie haben folgenden Wortlaut:
LANDRAT
DES LANDKREISES FULDA
als Behörde der Landesverwaltung
18.06.2026
| Ich genehmige gemäß § 97a HGO | |
| 1. | In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von |
| 3.250.000,-- Euro | |
| (in Worten: „drei Million zweihundertfünfzigtausend Euro“) | |
| 2. | In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von |
| 5.400.000,- Euro | |
| (in Worten: „fünf Millionen vierhunderttausend Euro“) | |
| 3. | In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von |
| 500.000,- Euro | |
| (in Worten: „fünfhunderttausend Euro“) | |
In Vertretung
S i e g e l
gez.
Schmitt
Erster Kreisbeigeordneter
Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2025 liegt in der Zeit vom
05.10.2026 bis 16.10.2026
in der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Mittelkalbach
Zimmer 106 Amtsleiter Kämmerei & Gemeindekasse
Hauptstraße 12 in 36148 Kalbach
| während der Dienstzeiten: | |
| Montag bis Freitag | von 08:00 Uhr – 12:30 Uhr |
| Montag zusätzlich | von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| Mittwoch zusätzlich | von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich | von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr |
| öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. | |
Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Marcel Kister unter 06655/9654-22 oder per E-Mail an marcel.kister@kalbach.de. Vielen Dank.
Kalbach, den 02.10.2026
Der Gemeindevorstand
gez.
Mark Bagus
Bürgermeister