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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2026

Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl 2025 Nr. 24) hat die Gemeindevertretung am 11.12.2025 und 26.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

17.507.235 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

18.382.774 €

mit einem Saldo von

-875.539 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

160.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

130.000 €

mit einem Saldo von

30.000 €

mit einem Fehlbedarf von

-845.539 €

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

175.957 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.707.500 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

5.367.700 €

mit einem Saldo von

-3.660.200 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.800.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

467.407 €

mit einem Saldo von

3.332.593 €

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-151.650 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.800.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.760.000 € festgesetzt.

§ 4

Liquiditätskredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2026 anhand der Hebesatzsatzung für die Gemeinde Kalbach festgelegt.

§ 6

Haushaltssicherungskonzept

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Stellenplan

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Gemäß § 100 HGO sind unvorhergesehene und unabweisbare über- und außerplanmäßige Auf-wendungen und Auszahlungen als unerheblich anzusehen, wenn die Deckung gewährleistet ist und sie folgende Beträge nicht übersteigen:

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 150.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes.

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 200.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes.

Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand. Die Befugnis zur Bewilligung geringfügiger Überschreitungen wird bis zur Höhe von 50.000 Euro dem Bürgermeister übertragen.

Der Gemeindevertretung wird die Entscheidung in allen Fällen von erheblichen über- und außer-planmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen übertragen. Wurden im laufenden Haushaltsvollzug unerhebliche über- und außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungen nach Satz 1 bis 3 genehmigt, ist die Gemeindevertretung darüber in ihrer nächsten Sitzung entsprechend zu informieren.

Kalbach, 26.02.2026

Der Gemeindevorstand

gez.

Mark Bagus

Bürgermeister

Die nach §§ 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Sie haben folgenden Wortlaut:

LANDRAT

DES LANDKREISES FULDA

als Behörde der Landesverwaltung

02.07.2026

GENEHMIGUNG

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

In Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Kredite in Höhe von

3.800.000,-- Euro

(in Worten: „drei Millionen achthunderttausend Euro“)

2.

In Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.760.000,- Euro

(in Worten: „vier Millionen siebenhundertsechzigtausend Euro“)

3.

In Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,- Euro

(in Worten: „fünfhunderttausend Euro“)

In Vertretung

S i e g e l

gez.

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2026 liegt in der Zeit vom

05.10.2026 bis 16.10.2026

in der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Mittelkalbach

Zimmer 106 Amtsleiter Kämmerei & Gemeindekasse

Hauptstraße 12 in 36148 Kalbach

während der Dienstzeiten:

Montag bis Freitag

von 08:00 Uhr – 12:30 Uhr

Montag zusätzlich

von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch zusätzlich

von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich

14:00 Uhr – 16:00 Uhr

öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Marcel Kister unter 06655/9654-22 oder per E-Mail an marcel.kister@kalbach.de. Vielen Dank.

Kalbach, den 02.10.2026

Der Gemeindevorstand

gez.

Mark Bagus

Bürgermeister