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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Die Gemeinde Kalbach hat gemäß §§ 51 und 52 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) und der §§ 33 und 76 Absatz 3 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475), für die Trinkwassergewinnungsanlage „Tiefbrunnen Eichenried“ die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes beantragt.

Folgende Gemarkungen sind vom Wasserschutzgebiet vollständig oder teilweise betroffen:

  • Gemarkungen Eichenried und Veitsteinbach der Gemeinde Kalbach.

Über das Wasserschutzgebiet und die Schutzzonen gibt die als Anlage veröffentlichte Orientierungskarte einen Überblick.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, sowie das hydrogeologische Gutachten liegen in der Zeit

vom 14. Oktober 2024 bis 13. Dezember 2024

bei dem

Gemeindevorstand der

Gemeinde Kalbach

Hauptstraße 12

36148 Kalbach

im Obergeschoss, Bau- und Umweltamt, Zimmer 205

zu folgenden Zeiten:

Montag bis Freitag

08:00 - 12:00 Uhr,

Montag und Freitag

13:00 - 16:00 Uhr,

Mittwoch

13:00 - 18:00 Uhr

zur Einsicht aus.

Zusätzlich können die Unterlagen ab Beginn der Auslegung, d. h. ab dem 14. Oktober 2024, auch über die Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de, Rubrik Presse, dort: öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass im Zweifelsfall der Inhalt der öffentlich ausgelegten Unterlagen maßgeblich ist (§ 27a Abs. 1 S. 4 HVwVfG).

Bedenken sowie Anregungen können bis einschließlich 13. Januar 2025 schriftlich oder zur Niederschrift beim

Regierungspräsidium Kassel

- Obere Wasserbehörde -

Hubertusweg 19

36251 Bad Hersfeld

und bei dem

Gemeindevorstand der

Gemeinde Kalbach

Hauptstraße 12

36148 Kalbach

unter Angabe des Geschäftszeichens (Gz.: RPKS - 31.2-79 j 631/141-2018/7; WSG-ID 631-141) vorgebracht werden.