Sicheres Autofahren kommt oft mit der Routine. Aber es schleichen sich auch Praktiken ein, die man in der Fahrschule so nicht gelernt hat.
In den letzten Wochen sind bei der Verkehrsbehörde in Kalbach wiederholt Hinweise auf Gefahrenstellen gemeldet worden. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass oft keine baulichen oder verkehrsrechtlichen Änderungen das Problem lösen können, sondern die Fahrweise der Verkehrsteilnehmer.
Gerade die „schwächeren Verkehrsteilnehmer“ wie Kinder, Senioren oder Fahrradfahrer werden gefährlichen Situationen ausgesetzt. Ein Beispiel wurde wiederholt im Bereich des Pflegeheimes in Mittelkalbach festgestellt.
Linksabbieger, die von der Veitsteinbacher Straße in die Kirchstraße einfahren, um danach weiter nach rechts in Richtung Pflegeheim zu fahren, schneiden im Kreuzungsbereich die Kurve. Dort an der Haltelinie wartende Fahrradfahrer werden so gefährdet, in einem Fall ist der PKW hinter dem Fahrradfahrer auf der Gegenspur abgebogen. Grundsätzlich sollte ein sogenanntes „rechtwinkliges Abbiegen“ praktiziert werden.
Auch Fußgänger, die dort die Kirchstraße queren, teilweise Bewohner des Seniorenheimes mit Rollator, können nicht mehr so schnell reagieren und benötigen zum Queren auch mal einen Moment länger. Der abbiegende Verkehr hat eigentlich die Vorgabe, erst abzubiegen, wenn er die Straße komplett einsehen kann und hat grundsätzlich auf querende Fußgänger Rücksicht zu nehmen und zu warten. Dies gilt selbstverständlich auch für Fahrzeuge, die von Veitsteinbach kommend in die Kirchstraße nach rechts abbiegen. Auch hier darf erst in die Kirchstraße eingebogen werden, wenn die Straße „frei ist“.
Im Sinne aller Verkehrsteilnehmer sollte durch etwas Rücksicht ein problemloses Miteinander möglich sein.