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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 43/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Auslegung Genehmigung Haushaltssatzung 2022

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2022

Die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl S. 915) hat die Gemeindevertretung am 20.01.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

13.269.449 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

13.712.934 €

mit einem Saldo von

-443.485 €

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

20.000 €

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.000 €

mit einem Saldo von

10.000 €

mit einem Fehlbedarf von

-433.485 €

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und

Auszahlungen auslaufender Verwaltungstätigkeit auf

555.449 €

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.126.400 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.562.600 €

mit einem Saldo von

-2.436.200 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.400.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

553.761

mit einem Saldo von

1.846.239

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

-34.512 €

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2022 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 2.400.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungenim Haushaltsjahr zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 4.945.000 € festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 € festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2021 wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf

332 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

365 v. H.

2.

Gewerbesteuer auf

357 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Über – und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO sind als unerheblich anzusehen, wenn sie folgende Beträge nicht überschreiten:

a)

im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 15.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes

b)

im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 30.000 Euro des jeweiligen Planansatzes und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Planansatzes.

Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand. Die Befugnis zur Bewilligung geringfügiger Überschreitungen wird bis zu einer Höhe von 2.000 Euro dem Bürgermeister übertragen.

Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Entscheidung in allen Fällen von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen übertragen.

Kalbach, 20.01.2022

Der Gemeindevorstand

gez.

Mark Bagus

Bürgermeister

Die nach §§ 97a Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2,3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

LANDRAT

DES LANDKREISES FULDA

als Behörde der Landesverwaltung

22.07.2022

GENEHMIGUNG

Ich genehmige gemäß § 97a HGO

1.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO die Inanspruchnahme der in § 2 der Haushaltssatzung 2021 der Gemeinde Kalbach vorgesehenen Kredite in Höhe von

2.400.000,-- Euro

(in Worten: ,,zwei Millionen vierhunderttausend Euro")

2.

in Verbindung mit § 102 Abs. 4 HGO die Aufnahme der in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

4.945.000,-- Euro

(in Worten: ,,vier Millionen neunhundertfünfundvierzigtausend Euro")

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO die Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehenen Liquiditätskredite in Höhe von

500.000,-- Euro

(in Worten: ,,fünfhunderttausend Euro")

Im Vertretung

S i e g e l

gez.

Schmitt

Erster Kreisbeigeordneter

Die Haushaltssatzung mit Plan und Anlagen der Gemeinde Kalbach für das Haushaltsjahr 2022 liegt in der Zeit vom

02. November 2022 bis 10. November 2022

in der Gemeindeverwaltung im Ortsteil Mittelkalbach

Zimmer 106 Abteilungsleitung Kämmerei

Hauptstraße 12 in 36148 Kalbach

während der Dienstzeiten:

Montag bis Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch zusätzlich 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin mit Herrn Daniel Klee unter 06655/9654-22 oder per E-Mail an kaemmerei@kalbach.de.

Kalbach, den 28.10.2022

DER GEMEINDEVORSTAND

gez. Bagus

Bürgermeister