- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 20.07.2023 hat über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und den vorliegenden Entwurf der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Mittelkalbach gebilligt.
Planziel der 53. Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung von Flächen für den Gemeinbedarf (Sonderbauflächen) im Sinne § 1 Abs. 1 Nr. 4 Baunutzungsverordnung, am Ortrand des Ortsteils Mittelkalbach, um planungsrechtliche Voraussetzungen zu schaffen für die Ausweisung von Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Kindergarten im Zuge der konkreten Bauleitplanung (Bebauungsplan „KITA Im Weinfeld“, OT Mittelkalbach).
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird hier im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „KITA Im Weinfeld“ auch die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeleitet (§8 Abs. 3 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Mittelkalbach entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „KITA Im Weinfeld“ und befindet sich am nördlichen Ortsrand von Mittelkalbach an der Hessenstraße. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 2, Flur 17 der Gemarkung Mittelkalbach mit einer Größe von 7.166 m³ (0,72 ha). Der Änderungsbereich ist anliegenden Abbildung zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach einschließlich der Begründung mit Umweltsteckbrief öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit
vom 06.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023
im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:
| Mo - Fr | 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Mo & Fr | 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| Mi | 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Die Unterlagen der 53. Änderung des Flächennutzungsplans im OT Mittelkalbach können während der Auslegungsfrist auch über die Internetportale:
| Gemeinde Kalbach: | www.gemeinde-kalbach.de |
| Land Hessen: | www.bauleitplanung.hessen.de |
| Büro KH Planwerk GmbH |
gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kalbach oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.
Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06655 / 9654-0.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Aufstellung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans Im OT Mittelkalbach erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „KiTa im Weinfeld“. Somit sind die umweltrelevanten Unterlagen des Bebauungsplanes „KiTa Im Weinfeld“ auch für die 53. Änderung des Flächennutzungsplans gültig.
| Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar: | |
| Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können. |
| - | Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind: |
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Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.
Die Bekanntmachung erfolgt am 27.10.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de.
hier: räumlicher Geltungsbereich der 53. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) OT Mittelkalbach, Plan genordet, ohne Maßstab
Kalbach, den 27.10.2023
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Kalbach
Mark Bagus
Bürgermeister