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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 43/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Kalbach, OT Mittelkalbach

Bebauungsplan „KITA Im Weinfeld“, Gemeinde Kalbach im OT Mittelkalbach

- Durchführung der formelle Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach hat am 20.07.2023 über die Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen beraten und den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „KiTa Im Weinfeld“ im Ortsteil Mittelkalbach gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 2, Flur 17 der Gemarkung Mittelkalbach mit einer Größe von rund 7.166 m² (0,72 ha) und ist der anliegenden Übersichtskarte zu entnehmen.

Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird hier im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „KITA Im Weinfeld“ auch die 53. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans eingeleitet (§8 Abs. 3 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) liegt der Entwurf des Bebauungsplans „KITA Im Weinfeld“ einschließlich der zugehörigen Begründung und des nach Maßgabe der Anlage 1 zum Baugesetzbuch und den Umweltschutzgütern im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliederten Umweltberichtes sowie die vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen öffentlich zu jedermanns Einsicht in der Zeit

vom 06.11.2023 bis einschließlich 06.12.2023

im Rathaus der Gemeinde Kalbach, Bau- und Umweltamt, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach aus und wird während folgender Dienststunden bereitgehalten, sofern nicht auf einen der genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt:

Mo - Fr

8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mo & Fr

13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mi

13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Der Bebauungsplan kann während der Auslegungsfrist auch über die lnternetportale:

Gemeinde Kalbach:

www.gemeinde-kalbach.de

Land Hessen:

www.bauleitplanung.hessen.de

Büro KH Planwerk GmbH

https://www.kh-planwerk.de/aktuelles

gemäß § 4a Absatz 4 BauGB eingesehen und heruntergeladen werden.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach, Hauptstraße 12, 36148 Kalbach, innerhalb der Dienststunden der Gemeindeverwaltung oder dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH, Bahnhofstraße 6 in 99084 Erfurt, vorgebracht werden.

Sollten während des Beteiligungszeitraums Zugangsbeschränkungen ganz oder zeitweise bestehen, gilt hier, dass eine Einsichtnahme nur nach telefonischer Vereinbarung. Die Zugangsbeschränkungen und die Vereinbarung zur Einsichtnahme sind telefonisch unter folgender Nummer zu erfragen: 06655 / 9654-0.

Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:

-

Umweltbericht gemäß § 2a BauGB. Der Umweltbericht umfasst neben einem einleitenden Kapitel zu den Inhalten, Zielen und Festsetzungen des Bebauungsplanes, der Einordnung des Plangebietes und den in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Zielen des Umweltschutzes, eine Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Vermeidung, Verringerung bzw. ihrem Ausgleich. Die Betrachtung der umweltrelevanten Schutzgüter umfasst in § 1 Abs.6 Nr.7a-j BauGB u.a. die Schutzgüter Boden und Fläche, Wasser, Klima, Luft, Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt und Artenschutz, Landschaft, Schutzgebiete, Natura-2000-Gebiete, gesetzlich geschützte Biotope und Lebensraumtypen, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und sonstige Sachgüter, Gebiete zur Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität.

Ferner umfasst der Umweltbericht Angaben zu Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen der Planung, zur Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung, zu den in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten sowie zur Überwachung der Umweltauswirkungen, die aufgrund des Bauleitplans auftreten können.

-

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor, die im Rahmen der Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eingegangen sind:

  • RP Kassel. Regionalplanung, (03.05.2023): Hinweise zum Regionalplan
  • RP Kassel, FD Gewässerschutz, Wasserversorgung, Altlasten, Bodenschutz (08.05.2023): Hinweise zu Wasserschutzgebieten, oberirdischen Gewässern/Quellen, Bodenschutz sowie Altlasten
  • RP Kassel, Bergaufsicht (03.04.2023): Hinweis das keine Belange des Bergbaus entgegenstehen.
  • RP Kassel, Forsten, Jagd (30.03.2023): Hinweis das keine Belange entgegenstehen.
  • RP Kassel, Oberirdische Gewässer, Hochwasserschutz (11.04.2023): Hinweise zum angrenzenden Fließgewässer und Gewässerschutz
  • LK Fulda, Gesamtstellungnahme (22.05.2023): Hinweise, Anregungen FD Natur und Landschaft, FD Boden und Wasserschutz
  • BUND, KV Fulda (07.05.2023): Hinweise, Anregungen zu den Belangen des Naturschutzes
  • HLNUG (04.04.2023): Hinweis zur Einreichung der Unteranlagen beim RP Kassel

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung einzelner Verfahrensschritte gemäß § 4b BauGB dem Planungsbüro KH Planwerk GmbH übertragen worden sind.

Die Bekanntmachung erfolgt am 27.10.2023 zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Kalbach unter www.gemeinde-kalbach.de.

hier: räumlicher Geltungsbereich B-Plan „KITA Im Weinfeld“ OT Mittelkalbach, Plan genordet, ohne Maßstab

Kalbach, den 27. Oktober 2023

Der Gemeindevorstand

der Gemeinde Kalbach

Mark Bagus

Bürgermeister