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Kalbacher Nachrichten
Ausgabe 43/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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AB Satzungsänderung Einziehung Wegeparzelle Heubach_25_10_2024

Satzung der Gemeinde Kalbach

zur Änderung des Flurbereinigungsplanes der früheren Gemeinde Heubach und jetzigen Ortsteils der Gemeinde Kalbach, Kreis Fulda,vom 01.08.1958

Aufgrund des § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit jeweils gültigen Fassung hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalbach am 11.07.2024 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

§ 7 in Verbindung mit § 16 des Flurbereinigungsplanes wird dahingehend geändert, dass der im Flurbereinigungsplan unter § 16 „Nachweis der neuen Grundstücke“ zu Ordnungsnummer 8a verzeichnete und im Grundbuchbezirk 0121 von Kalbach- Heubach, Grundbuchblatt 313 eingetragene Weg in der

Gemarkung Heubach, Flur 4, Flurstück 24

Lage „Auf dem Bielfeld“

in seiner Teillänge von 43m und einer Teilfläche mit einer Größe von 262 qm seine Eigenschaft als gemeinschaftliche Einrichtung verliert.

§ 2

Die vorstehende Satzung tritt nach aufsichtsbehördlicher Genehmigung mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Kalbach, den 25.10.2024

Gemeindevorstand der Gemeinde Kalbach
Mark Bagus
Bürgermeister

Aufsichtsbehördliche Zustimmung

Gemäß §58, Abs.4 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) erteile ich die Zustimmung zu der Satzung der Gemeinde Kalbach vom 12.09.2024 über die Einziehung eines Weges in der Gemarkung Heubach, Flur 4, Flurstück 24.

Fulda, 08.10.2024

Der Landrat des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
Im Auftrag
Huder